Aufenthaltserlaubnis nach der Ausbildung: §18a, §9 und der Weg zur Niederlassungserlaubnis

- Mit dem Abschluss endet §16a. Einen automatischen Folgestatus gibt es nicht: Man muss aktiv in §18a AufenthG wechseln. §16a ermöglicht danach noch bis zu 12 Monate zur Jobsuche.
- §18a setzt einen Arbeitsvertrag in der erlernten oder verwandten Tätigkeit, ausreichendes Einkommen ohne Sozialleistungen, B1-Deutsch und keine Vorstrafen voraus. Die Erlaubnis gilt 2 Jahre und ist verlängerbar.
- Die Niederlassungserlaubnis nach §9 erfordert 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Die Ausbildungszeit zählt mit: Bei 2 Jahren Ausbildung sind 24 Monate, bei 3 Jahren 36 Monate bereits angerechnet.
- Seit 2024 gibt es §18c als kürzeren Weg für Fachkräfte: 4 statt 5 Jahre. Versicherungsverlauf einmal jährlich auf drv.de prüfen, um Fehler rechtzeitig zu erkennen.
Was vorher gilt: §16a
Für die Zeit der Ausbildung erhält man eine Aufenthaltserlaubnis nach §16a AufenthG. Sie gilt für die gesamte Ausbildungsdauer und ermöglicht danach bis zu 12 Monate zur Jobsuche. Sobald der Abschluss in der Tasche ist, hat §16a seine Aufgabe erfüllt.
Einen automatischen Folgestatus gibt es nicht. Wer nach der Ausbildung in Deutschland bleiben möchte, muss aktiv in einen anderen Paragraphen wechseln. Und genau hier beginnt der echte Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.
§18a: der nächste Schritt nach der Ausbildung
§18a AufenthG richtet sich an alle, die eine staatlich anerkannte Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben. Wer nach §16a gelernt und ein IHK-, HWK- oder vergleichbares Zeugnis erhalten hat, ist hier richtig. Nicht mit §18b verwechseln: der ist für Hochschulabsolventen, nicht für die Berufsausbildung.
Voraussetzungen für §18a:
- Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung
- Arbeitsvertrag in der erlernten oder einer verwandten Tätigkeit
- Einkommen, das ohne Sozialleistungen ausreicht (der genaue Betrag hängt vom Bundesland und der Familiensituation ab; am besten beim zuständigen Ausländerbehörde nachfragen)
- Deutschkenntnisse in der Regel auf B1-Niveau
- Keine Vorstrafen und keine offenen Forderungen gegenüber dem Staat
Die Erlaubnis wird für 2 Jahre ausgestellt und kann verlängert werden. Sie ist eine Zwischenstufe auf dem Weg zur Niederlassungserlaubnis, die später folgt.
Sonderfall: Ausbildung mit Duldung
Eine andere Situation ist die Ausbildung mit Duldung. Hier gelten eigene Regeln, die von der Aufenthaltsgeschichte abhängen. Das sollte man individuell beim Ausländerbehörde oder bei einem Anwalt klären. Wer die Ausbildung mit einer regulären Aufenthaltserlaubnis wie §16a absolviert hat, ist mit §18a auf dem richtigen Weg.
Der Weg zur Niederlassungserlaubnis nach §9
Die Niederlassungserlaubnis wird nach §9 AufenthG beantragt. Hier gibt es eine Bedingung, die viele dazu bringt, ihre Pläne neu durchzurechnen: 60 Monate Pflichtbeitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung. Fünf Jahre echte Beiträge.
Die Beitragszeiten aus der Ausbildung zählen mit. Zur Orientierung:
- Bei 2 Jahren Ausbildung: 24 Monate sind bereits angerechnet. Es fehlen noch 36 Monate, also drei Jahre Arbeit nach dem Abschluss.
- Bei 3 Jahren Ausbildung: 36 Monate sind dabei. Es bleiben noch 24 Monate, also zwei Jahre nach dem Abschluss.
Weitere Voraussetzungen nach §9:
- 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (die Zeit nach §16a und §18a zählt)
- Stabiles Einkommen ohne Sozialleistungen
- Ausreichender Wohnraum
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Keine Vorstrafen
Alternative: §18c für Fachkräfte
Seit 2024 gibt es einen kürzeren Weg über §18c AufenthG für alle, die als Fachkraft beschäftigt sind: 4 statt 5 Jahre, und die Rentenbeiträge aus diesem Zeitraum decken die Voraussetzungen in der Regel automatisch ab. Wer in einer anerkannten Fachkraft-Tätigkeit arbeitet, sollte diese Option gezielt beim Ausländerbehörde oder einem Anwalt klären.
So läuft es in der Praxis
- Ausbildungszeugnis erhalten. Das IHK-, HWK- oder vergleichbare Zeugnis in Empfang nehmen.
- Arbeitsvertrag in der erlernten Tätigkeit abschließen. Man kann beim Ausbildungsbetrieb bleiben oder eine neue Stelle suchen.
- Antrag auf §18a beim Ausländerbehörde stellen. Die genaue Dokumentenliste dort erfragen; sie variiert je nach Bundesland.
- Offiziell arbeiten und Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Jeder Monat zählt auf dem Weg zu 60 Monaten.
- Einmal im Jahr Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung auf drv.de anfordern. Dort sieht man, wie viele Beitragsmonate bereits angesammelt sind. Kostenlos, online.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Antrag auf Niederlassungserlaubnis nach §9 oder §18c stellen.
Was man jetzt überprüfen sollte
Wer bereits nach der Ausbildung arbeitet: drv.de aufrufen und den Versicherungsverlauf anfordern. Fehler bei der Erfassung von Beiträgen kommen vor. Besser, man findet sie einige Jahre vor dem Antrag auf Niederlassungserlaubnis als im letzten Moment.
FAQ
Was passiert mit §16a nach dem Ausbildungsabschluss?
Mit dem Abschluss hat §16a AufenthG seine Aufgabe erfüllt. Die Erlaubnis ermöglicht danach noch bis zu 12 Monate zur Jobsuche. Einen automatischen Folgestatus gibt es nicht: Man muss aktiv in einen anderen Paragraphen wechseln, in der Regel §18a AufenthG.
Was sind die Voraussetzungen für §18a?
Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung (IHK, HWK oder vergleichbar), Arbeitsvertrag in der erlernten oder einer verwandten Tätigkeit, Einkommen das ohne Sozialleistungen ausreicht, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, keine Vorstrafen und keine offenen Forderungen gegenüber dem Staat. Die Erlaubnis wird für 2 Jahre ausgestellt und kann verlängert werden.
Wie viele Rentenbeiträge brauche ich für die Niederlassungserlaubnis nach §9?
60 Monate Pflichtbeitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beitragszeiten aus der Ausbildung zählen mit: Bei 2 Jahren Ausbildung sind bereits 24 Monate angerechnet, bei 3 Jahren Ausbildung 36 Monate.
Was ist §18c AufenthG und für wen gilt er?
§18c AufenthG gibt es seit 2024 und bietet Fachkräften einen kürzeren Weg zur dauerhaften Erlaubnis: 4 statt 5 Jahre. Die Rentenbeiträge aus diesem Zeitraum decken die Voraussetzungen in der Regel automatisch ab. Wer in einer anerkannten Fachkraft-Tätigkeit arbeitet, sollte diese Option beim Ausländerbehörde oder einem Anwalt klären.
Wie überprüfe ich meine Rentenbeitragsmonate?
Einmal im Jahr den Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung auf drv.de anfordern. Das ist kostenlos und online möglich. Fehler bei der Erfassung kommen vor. Besser, man findet sie einige Jahre vor dem Antrag auf Niederlassungserlaubnis als im letzten Moment.
Was gilt bei einer Ausbildung mit Duldung?
Bei einer Ausbildung mit Duldung gelten eigene Regeln, die von der Aufenthaltsgeschichte abhängen. Das sollte man individuell beim Ausländerbehörde oder bei einem Anwalt klären.
Quellen
- §16a AufenthG (Berufsausbildung) · §18a AufenthG (Fachkräfte mit Berufsausbildung)
- §9 AufenthG (Niederlassungserlaubnis) · §18c AufenthG (Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte, seit 2024)
- Deutsche Rentenversicherung: Versicherungsverlauf anfordern (drv.de)
Zuletzt geprüft: 07.07.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.