Ausbildung in Deutschland für Ausländer 2026: der komplette Weg

- Als Nicht-EU-Bürger kannst du in Deutschland eine Ausbildung machen. Du brauchst einen Ausbildungsvertrag, Deutsch ab B1 und einen gesicherten Lebensunterhalt.
- Drei Wege führen zum Aufenthalt: §16a, das Ausbildungsvisum. §24 für ukrainische Schutzberechtigte, die ohne Statuswechsel direkt starten können. Und die Chancenkarte für alle, die noch einen Platz suchen.
- Beim Geld 2026 gilt: Mindestvergütung 724 € im 1. Jahr, im Schnitt sind es 1.209 € brutto. Für das Visum reicht eine Vergütung ab etwa 1.048 € brutto, der Lebensunterhalt zählt dann als gesichert. Liegst du darunter, deckt ein Sperrkonto die Differenz.
- Der Markt sucht dich aktiv: 2025 blieben 54.400 Plätze unbesetzt, und 2024 gingen rund 70.000 neue Azubi-Verträge an ausländische Bewerber.
Kann ich als Ausländer eine Ausbildung in Deutschland machen?
Ja. Eine Berufsausbildung steht Bewerbern aus jedem Land offen. Ohne EU-Pass, ohne Abitur, ohne perfektes Deutsch. Drei Dinge brauchst du wirklich: einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, Deutschkenntnisse, fürs Visum reicht meist B1, und genug Geld zum Leben. Deine Ausbildungsvergütung zählt dabei voll mit.
Die Nachfrage ist real. Zum 30.09.2025 blieben 54.400 Ausbildungsplätze unbesetzt (BIBB). 2024 haben rund 70.000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen neuen Ausbildungsvertrag unterschrieben, doppelt so viele wie noch zehn Jahre zuvor. Betriebe suchen längst im Ausland, vor allem in Pflege, Handwerk, Logistik und Gastronomie.
Voraussetzungen: was du wirklich brauchst
Hier die kurze Liste, ohne Amtsdeutsch:
- Ausbildungsvertrag. Das wichtigste Dokument von allen. Ohne Vertrag bekommst du kein Visum, keine Anmeldung an der Berufsschule, gar nichts. Wie du ihn findest, steht im Schritt-für-Schritt-Plan unten.
- Deutsch ab B1. Das Gesetz, §16a AufenthG, verlangt nur „ausreichende" Kenntnisse. In der Praxis wollen die Botschaften trotzdem ein B1-Zertifikat oder eine Bestätigung vom Betrieb sehen. Und die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt B2 für die Berufsschule, das ist kein Detail. Mit B1 kommst du ins Land, mit B2 bestehst du auch die Theorie. Mehr dazu: Ausbildung mit B1: welche Berufe dich nehmen.
- Schulabschluss. Rechtlich schreibt niemand einen bestimmten Abschluss vor, der Betrieb entscheidet selbst. Eine beglaubigte Übersetzung deiner Zeugnisse brauchst du trotzdem, für die Bewerbung und für die Botschaft.
- Gesicherter Lebensunterhalt. 2026 bedeutet das: Vergütung ab etwa 1.048 € brutto im Monat, oder ein Sperrkonto für die Differenz. Die genaue Rechnung findest du im Geld-Kapitel.
Welcher Aufenthaltstitel passt zu dir
Drei Hauptwege gibt es, je nachdem wo du gerade bist und welchen Pass du hast.
| Dein Fall | Titel | Das Wichtigste |
|---|---|---|
| Du bist aus der Ukraine und schon in Deutschland (§24) | §24 reicht, §16a optional parallel | Mit §24 darfst du sofort eine Ausbildung beginnen, ohne Statuswechsel. §16a kann zusätzlich beantragt werden und sichert dich ab, falls der Schutzstatus nach dem 04.03.2027 endet. Ausführlich: Параграф 24 і Ausbildung (UA). |
| Du bist im Ausland und hast schon einen Vertrag | §16a AufenthG (Ausbildungsvisum) | Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen: Vertrag, B1-Nachweis, Lebensunterhalt. Bearbeitung dauert je nach Botschaft Wochen bis Monate, früh anfangen. |
| Du bist im Ausland und suchst noch einen Platz | Chancenkarte (§20a) oder Visum zur Ausbildungsplatzsuche (§17) | Beide erlauben die Einreise zur Suche. Achtung, hier widersprechen sich viele Quellen: was mit der Chancenkarte beim Übergang in die Ausbildung wirklich geht, klären wir in einem eigenen Artikel (in Arbeit). |
Geld: was du verdienst und was du nachweisen musst

Du verdienst vom ersten Tag an. Für Ausbildungsverträge, die 2026 starten, gilt die gesetzliche Mindestvergütung nach §17 BBiG:
| Ausbildungsjahr | Mindestvergütung (Verträge ab 2026) | Zum Vergleich: Verträge 2025 |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 724 € brutto/Monat | 682 € |
| 2. Jahr | 854 € | 805 € |
| 3. Jahr | 977 € | 921 € |
| 4. Jahr | 1.014 € | 955 € |
Das ist nur die Untergrenze. Im Oktober 2025 lag der tarifliche Durchschnitt bei 1.209 € brutto im Monat (BIBB), im öffentlichen Dienst sogar bei 1.329 €. Pflege, Bau und Industrie zahlen deutlich mehr als das Minimum.
Lebensunterhalt für das Visum
Für das Visum nach §16a zählt der Lebensunterhalt 2026 als gesichert, wenn deine Vergütung bei etwa 1.048 € brutto (rund 822 € netto) im Monat liegt. Verdienst du weniger, schließt ein Sperrkonto die Lücke. So rechnest du:
Beispiel: Vergütung 850 € → (1.048 − 850) × 12 = 2.376 € auf dem Sperrkonto. Kost und Logis vom Betrieb werden angerechnet. Für rein schulische Maßnahmen gelten höhere Sätze (1.091 € netto/Monat, Make it in Germany): nicht verwechseln.
Falls das Geld trotzdem nicht zum Leben reicht, gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): bis zu 822 € Bedarf im Monat, auch für viele ausländische Azubis, inklusive §16a und §24. Wie viel BAB dir zusteht und wie du den Antrag stellst, steht im ausführlichen BAB-Guide 2026. Offizieller BAB-Rechner der Arbeitsagentur.
Schritt für Schritt zum Ausbildungsvertrag
- Deutsch auf B1 bringen (besser B2). Ohne das läuft gar nichts. Nutz den Integrationskurs oder einen Berufssprachkurs, beide sind oft kostenlos.
- Zeugnisse übersetzen lassen (beglaubigt). Eine formale Anerkennung brauchst du für die duale Ausbildung meist nicht, die Übersetzung schon.
- Beruf wählen, realistisch. Schau dort hin, wo Plätze frei bleiben: Handwerk, Logistik, Gastronomie, Pflege (Achtung: B2), Verkauf. Unsere Tabelle nach Sprachniveau findest du hier.
- 10 bis 30 Bewerbungen schreiben. Lebenslauf nach deutschem Muster, dazu ein kurzes, ehrliches Anschreiben. Am besten startest du ein Jahr vor Ausbildungsbeginn, bei kleinen Betrieben geht es auch spontaner.
- Praktikum anbieten. Der unterschätzte Trick. Eine Woche Probearbeit überzeugt mehr als jedes Zeugnis.
- Vertrag unterschreiben und vom Betrieb bei der Kammer (IHK/HWK) eintragen lassen. Ab dem ersten Tag führst du das Pflicht-Berichtsheft: so führst du den Ausbildungsnachweis mit echten Beispielen.
- Aufenthalt regeln: aus dem Ausland das Visum nach §16a beantragen, in Deutschland mit §24 direkt starten, oder §16a zusätzlich beantragen.
- BAB prüfen und beantragen, am besten schon vor dem Start, bei der Agentur für Arbeit.
Wenn etwas schiefgeht
Wenn die Ausbildung abbricht oder der Betrieb insolvent geht und das nicht deine Schuld ist, gibt dir §16a bis zu 6 Monate Zeit, einen neuen Platz zu finden. Melde dich sofort bei der Ausländerbehörde und dokumentiere jede Bewerbung.
Wenn das Geld knapp wird: Neben der Ausbildung darfst du mit §16a bis zu 20 Stunden pro Woche jobben. Die 10-Stunden-Grenze, die auf vielen Websites noch steht, gilt seit März 2024 nicht mehr. Selbstständige Tätigkeit ist davon ausgenommen, die bleibt nicht erlaubt.
Wenn die Berufsschule zu schwer wird: Es gibt die ausbildungsbegleitenden Hilfen (AsA flex) der Arbeitsagentur, kostenloser Nachhilfeunterricht, auch für Sprache. Frag deinen Betrieb oder die Berufsberatung, bevor du ans Aufgeben denkst. Und steht eine Präsentation im Lernfeld an, zeigen wir dir das Schritt für Schritt am Beispiel.
FAQ
Kann ich mit B1 eine Ausbildung machen?
Ja. Für das Visum reicht in der Regel B1, aber die Berufsschule läuft auf Deutsch, und die Arbeitsagentur empfiehlt B2. Viele Betriebe in Handwerk, Logistik und Gastronomie nehmen auch B1-Bewerber. Mehr dazu: Ausbildung mit B1.
Wie alt darf ich für eine Ausbildung sein?
Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es nicht. Auch mit 30, 40 oder 50 ist eine Ausbildung möglich, teilweise wird sie sogar gefördert. Und je älter du bist, desto mehr zählt deine Berufserfahrung im Bewerbungsgespräch.
Muss mein Schulabschluss anerkannt werden?
Nein, eine formale Anerkennung ist für die duale Ausbildung nicht vorgeschrieben, der Betrieb entscheidet selbst. Beglaubigte Übersetzungen deiner Zeugnisse brauchst du trotzdem, für Bewerbung und Visum.
Wie viel kostet mich der ganze Weg?
Das Visum kostet etwa 75 €, Übersetzungen 30 bis 80 € pro Dokument, die B1-Prüfung 100 bis 200 €. Die Ausbildung selbst kostet dich nichts, im Gegenteil, du wirst bezahlt. Und das Sperrkonto ist kein Verlust, das Geld bleibt deins.
Was kommt nach der Ausbildung?
Mit dem Abschluss giltst du als Fachkraft. Mit einem Jobangebot bekommst du die Aufenthaltserlaubnis nach §18a, und wer in Deutschland ausgebildet wurde, kann die Niederlassungserlaubnis schon nach 2 Jahren bekommen, mit 24 Monaten Rentenbeiträgen (§18c AufenthG).
Quellen
- §16a AufenthG · §17 BBiG · §18c AufenthG
- BIBB: Mindestausbildungsvergütung 2026 · BIBB: tarifliche Vergütungen 2025 · BIBB: Ausbildungsmarkt 2025
- Merkblatt Aus- und Weiterbildung (Auslandsvertretung, Stand März 2026)
- Bundesagentur für Arbeit: BAB · BAGFW-Arbeitshilfe (März 2025)
Zuletzt geprüft am 10.06.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.