BIBB-Stichtag 30. September 2026: Was gezählt wird und was du jetzt tun kannst

- Am 30. September 2026 zählt das BIBB alle Ausbildungsverträge, die zwischen dem 1. Oktober 2025 und diesem Tag neu abgeschlossen wurden und noch aktiv sind. Aufgelöste Verträge werden nicht mitgezählt.
- Ein Vertrag mit Oktober-Start fällt in den nächsten Zählzyklus bis 30. September 2027. Wer 2026 keinen Platz gefunden hat, kann die Suche für den Zyklus 2026/2027 sofort beginnen.
- Für Azubis mit Aufenthaltserlaubnis nach §16a: Der Status ist direkt an den laufenden Vertrag geknüpft. Wird er aufgelöst, sofort zur Ausländerbehörde gehen.
- Ukrainerinnen und Ukrainer mit §24 können eine Ausbildung absolvieren und danach §16a erhalten. Branchenbeschränkungen gibt es keine.
Was ist die BIBB-Erhebung und wozu dient sie
Das BIBB, das Bundesinstitut für Berufsbildung, sammelt jedes Jahr Daten von Unternehmen, die Ausbildungen anbieten. Zum 30. September wird genau eine Sache festgestellt: wie viele Verträge zwischen dem 1. Oktober des Vorjahres und dem 30. September des laufenden Jahres abgeschlossen wurden und wie viele davon bis zu diesem Datum noch nicht aufgelöst sind.
All diese Zahlen fließen in den offiziellen Datenreport zum Berufsbildungsbericht ein. Auf dieser Grundlage erkennen Politiker, Ministerien und Branchenverbände, ob der Ausbildungsmarkt wächst oder schrumpft, in welchen Berufen Stellen fehlen und wo es zu viele Bewerber gibt. Auf Basis dieser Daten werden Entscheidungen getroffen: Quoten ausweiten, zusätzliche Mittel für Förderprogramme für Migranten bereitstellen, bestimmte Berufe über staatliche Integrationsprogramme stärken.
Für Ukrainerinnen und Ukrainer ist das direkt relevant. Die Ausbildungspolitik wird unter anderem durch genau diese Zahlen geprägt.
Was genau zum 30. September 2026 gezählt wird
Erfasst werden alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge aus dem Zeitraum 1. Oktober 2025 bis einschließlich 30. September 2026, die bis zu diesem Datum nicht aufgelöst wurden.
Das Entscheidende: Der Vertrag muss am 30. September noch aktiv sein. Hat die Ausbildung begonnen, wurde der Vertrag aber vor diesem Datum aufgelöst, zählt er in der Statistik nicht als aktiver Vertrag.
Hast du einen Ausbildungsvertrag mit Start im September 2026 unterschrieben, bist du in dieser Statistik bereits erfasst. Suchst du gerade noch einen Platz: Die meisten Ausbildungen in Deutschland starten am 1. September oder 1. Oktober. Ein Vertrag mit Oktober-Start fällt in den nächsten Zählzyklus, der zum 30. September 2027 erhoben wird.
Warum du das als Ukrainerin oder Ukrainer auf Ausbildungssuche wissen solltest
Einige praktische Schlussfolgerungen je nach Situation.
Orientierung für die nächste Suche. Der 30. September schließt ein Marktjahr ab und eröffnet das nächste. Wer 2026 keinen Platz gefunden hat, kann die aktive Suche für den Zyklus 2026/2027 jetzt sofort beginnen. Die meisten Unternehmen schalten ihre Ausbildungsplatz-Anzeigen sechs bis zwölf Monate vor dem Starttermin.
Lage auf dem Markt. Ersten Branchenberichten zufolge gibt es in einigen Sektoren, darunter Gesundheit, Logistik, IT und Handwerk, seit Jahren konstant mehr offene Stellen als Bewerber. Die offiziellen BIBB-Zahlen zur Erhebung 2026 werden zeigen, ob das so geblieben ist. Verfolgen lässt sich das über bibb.de; der Bericht erscheint voraussichtlich 2027.
Vertrag und Aufenthaltsstatus. Wer eine Aufenthaltserlaubnis nach §16a AufenthG für die Dauer der Ausbildung hat, dessen Aufenthaltsstatus ist direkt an den laufenden Vertrag geknüpft. Ob ein Vertrag vor oder nach dem 30. September aufgelöst wird, ist für die BIBB-Statistik gleichgültig. Für die Ausländerbehörde sieht das jedoch anders aus: Ohne Vertrag verliert die Aufenthaltserlaubnis nach §16a ihre Grundlage.
Berufswechsel oder Arbeitgeberwechsel vor dem 30. September. Wechselst du den Ausbildungsbetrieb, ob Umschulung oder Wechsel des Arbeitgebers, dann prüfe, ob der neue Vertrag noch vor Ende September abgeschlossen wird. Andernfalls fehlst du statistisch in diesem Ausbildungsjahr als aktiver Marktteilnehmer, und für die Aufenthaltserlaubnis brauchst du erneut eine Bestätigung des neuen Vertrags.
Was du bis zum 30. September konkret tun kannst
Eine klare Liste je nach Situation.
Wenn du bereits einen Vertrag hast: Stelle sicher, dass dein Arbeitgeber die Daten an die Handwerkskammer, die IHK oder eine andere für deinen Beruf zuständige Stelle weitergegeben hat. Das BIBB erhält die Daten über diese Organisationen. Du selbst musst nichts weiter veranlassen.
Wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, die Gespräche aber laufen: Versuche, den Abschluss noch bis zum 30. September hinzubekommen. In einigen Unternehmen ist das noch möglich, vor allem dort, wo noch Ausbildungsplätze offen sind.
Wenn du keinen Platz gefunden hast: Am 1. Oktober beginnt ein neuer Suchzyklus. Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, die Ausbildungsplatz-Suche auf bibb.de sowie direkte Anlaufstellen bei den jeweiligen Kammern sind gute Ausgangspunkte. Ukrainerinnen und Ukrainer mit Status nach §24 können eine Ausbildung absolvieren und danach eine Aufenthaltserlaubnis nach §16a erhalten. Branchenbeschränkungen gibt es keine. Wie der Weg in die Ausbildung konkret aussieht, liest du im Hauptguide Ausbildung für Ausländer 2026.
So liest du die offiziellen BIBB-Daten
Der Bericht zur Erhebung 2026 erscheint auf bibb.de im Bereich "Daten und Analysen" voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2027. Dort findest du Aufschlüsselungen nach Berufen, Regionen und gesondert nach dem Anteil ausländischer Bewerber. Das lohnt sich zu lesen, wenn du verstehen willst, in welchem Bundesland und in welchem Beruf deine Chancen im nächsten Zyklus am größten sind.
Die BIBB-Statistik verpflichtet zu nichts. Sie ist ein Abbild des realen Markts. Aber wer versteht, wie er gemessen wird, kann fundierter entscheiden.
FAQ
Was ist die BIBB-Erhebung und warum findet sie am 30. September statt?
Das BIBB, das Bundesinstitut für Berufsbildung, erfasst jedes Jahr alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Zum 30. September wird festgestellt, wie viele Verträge zwischen dem 1. Oktober des Vorjahres und dem 30. September des laufenden Jahres abgeschlossen wurden und bis zu diesem Datum noch nicht aufgelöst sind. Die Daten fließen in den offiziellen Datenreport zum Berufsbildungsbericht ein, der Grundlage für politische Entscheidungen zum Ausbildungsmarkt ist.
Welche Ausbildungsverträge werden am 30. September 2026 gezählt?
Erfasst werden alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge aus dem Zeitraum 1. Oktober 2025 bis einschließlich 30. September 2026, die bis zu diesem Datum nicht aufgelöst wurden. Aufgelöste Verträge zählen nicht. Ein Vertrag mit Oktober-Start fällt in den nächsten Zählzyklus, der zum 30. September 2027 erhoben wird.
Was passiert mit meiner Aufenthaltserlaubnis nach §16a, wenn mein Vertrag aufgelöst wird?
Wer eine Aufenthaltserlaubnis nach §16a AufenthG hat, dessen Aufenthaltsstatus ist direkt an den laufenden Vertrag geknüpft. Wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, verliert die Aufenthaltserlaubnis nach §16a ihre Grundlage. In diesem Fall sofort zur Ausländerbehörde gehen und nicht warten, bis sie sich selbst melden.
Können Ukrainerinnen und Ukrainer mit §24 eine Ausbildung in Deutschland beginnen?
Ja. Ukrainerinnen und Ukrainer mit Status nach §24 können eine Ausbildung absolvieren und danach eine Aufenthaltserlaubnis nach §16a erhalten. Branchenbeschränkungen gibt es keine.
Wann erscheinen die offiziellen BIBB-Zahlen zur Erhebung 2026?
Der Bericht zur Erhebung 2026 erscheint auf bibb.de im Bereich "Daten und Analysen" voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2027. Dort findest du Aufschlüsselungen nach Berufen, Regionen und gesondert nach dem Anteil ausländischer Bewerber.
Was kann ich tun, wenn ich 2026 keinen Ausbildungsplatz gefunden habe?
Am 1. Oktober beginnt ein neuer Suchzyklus. Gute Ausgangspunkte sind die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, die Ausbildungsplatz-Suche auf bibb.de sowie direkte Anlaufstellen bei den jeweiligen Kammern. Die meisten Unternehmen schalten ihre Anzeigen sechs bis zwölf Monate vor dem Starttermin.
Quellen
- Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Daten und Analysen zum Berufsbildungsbericht
- Bundesagentur für Arbeit: Ausbildungsplatz-Suche
- §16a AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung)
- §24 AufenthG (vorübergehender Schutz)
Zuletzt geprüft: 16.09.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.