Kindergeld 2027: Erhöhung auf 267 Euro und Einkommensteuerreform

- Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 eine Einkommensteuerreform gebilligt: Das Kindergeld steigt ab 2027 von 259 auf 267 Euro, ab 2028 auf 272 Euro pro Monat und Kind.
- Zusätzlich werden Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag angehoben. Genaue Zahlen folgen nach der parlamentarischen Verabschiedung.
- Wer Kindergeld bereits bezieht, bekommt die Erhöhung automatisch ab Januar 2027, ohne Neuantrag. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte das jetzt nachholen.
- Das Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Das Kindergeld in Deutschland steigt. Das Bundeskabinett hat eine Einkommensteuerreform gebilligt: Ab 2027 wird das monatliche Kindergeld von 259 auf 267 Euro angehoben, ab 2028 auf 272 Euro. Dazu steigen der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag. Das Gesetz ist noch nicht endgültig verabschiedet, Bundestag und Bundesrat müssen es noch beschließen. Die Richtung ist aber klar.
Die konkreten Zahlen: So viel Kindergeld gibt es künftig
Aktuell beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat für jedes Kind, unabhängig davon, wie viele Kinder in einer Familie leben. Nach dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf steigen die Beträge in zwei Schritten:
| Jahr | Kindergeld pro Monat und Kind | Mehr als heute |
|---|---|---|
| Aktuell (2026) | 259 Euro | |
| 2027 | 267 Euro | +8 Euro pro Monat |
| 2028 | 272 Euro | +13 Euro pro Monat |
Bei einem Kind macht das +8 Euro im Monat, also 96 Euro mehr im Jahr ab 2027. Bei zwei Kindern sind es bereits +192 Euro im Jahr, bei drei Kindern fast +300 Euro. Die Beträge sind angesichts der Inflation bescheiden. Aber sie kommen automatisch, ohne zusätzlichen Antrag.
Wer bekommt Kindergeld in Deutschland
Kindergeld bekommt, wer legal in Deutschland lebt und einen gültigen Aufenthaltstitel hat. Ukrainerinnen und Ukrainer mit Aufenthaltserlaubnis nach §24 (vorübergehender Schutz) zählen dazu: Die Familienkasse nimmt Anträge entgegen, und viele haben die Leistung bereits beantragt.
Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte das jetzt nachholen. Die Zahlungen beginnen ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Wer Kindergeld bereits bezieht, erhält die Erhöhung 2027 automatisch: Die Familienkasse passt den Betrag selbst an, ohne dass man selbst aktiv werden muss.
Mehr zu den Voraussetzungen für Ausbildung und Sozialleistungen mit Migrationshintergrund liest du im Hauptguide Ausbildung für Ausländer 2026. Wer neben dem Kindergeld auch finanzielle Unterstützung während der Ausbildung sucht, findet alle Details zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag: Was dahintersteckt
Kinderfreibetrag: Das ist ein Steuerfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen der Eltern mindert. Je höher das Familieneinkommen, desto mehr lohnt sich dieser Freibetrag im Vergleich zur direkten Kindergeldzahlung. Der Staat prüft für jede Familie, welche Variante günstiger ist, und wendet sie automatisch an. Laut aktuellem Entwurf soll auch der Kinderfreibetrag im Rahmen dieser Reform steigen. Genaue Zahlen folgen nach der Verabschiedung des Gesetzes.
Grundfreibetrag: Das ist der Einkommensteil, der grundsätzlich steuerfrei bleibt. Eine Anhebung bedeutet, dass Menschen mit niedrigem Einkommen weniger Steuern zahlen oder ganz aus der Steuerpflicht herausfallen. Das ist besonders relevant für alle, die gerade erst in Deutschland zu arbeiten beginnen, eine Ausbildung absolvieren oder Teilzeit tätig sind. Auch der Grundfreibetrag soll 2027 steigen. Die endgültigen Zahlen stehen fest, sobald das Gesetz den parlamentarischen Weg abgeschlossen hat.
Stand des Gesetzes: Was noch passieren muss
Das Bundeskabinett hat die Reform am 2. September 2026 gebilligt. Das ist ein wichtiger Schritt, aber nicht der letzte. Als nächstes geht das Gesetz in den Bundestag zur Abstimmung, dann in den Bundesrat. Erst nach beiden Instanzen ist die Reform offiziell. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Den aktuellen Stand kann man auf der offiziellen Website des Bundesfinanzministeriums verfolgen.
Ein wichtiger Hinweis: Die Zahlen 267 und 272 Euro stammen aus dem vom Kabinett gebilligten Entwurf. Im parlamentarischen Verfahren könnten sie sich theoretisch noch ändern. In der Praxis werden grundlegende Sozialparameter selten wesentlich angepasst, aber je näher das Gesetz der finalen Abstimmung kommt, desto lohnender ist es, die Nachrichten im Blick zu behalten.
Was jetzt zu tun ist
Wer Kinder hat und mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland lebt, sollte drei einfache Dinge prüfen.
- Kindergeld-Antrag prüfen. Falls noch kein Antrag gestellt wurde, sollte man das jetzt bei der zuständigen Familienkasse nachholen, entweder online oder persönlich vor Ort. Die Zahlungen laufen erst ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend.
- Freibetrag prüfen lassen. Wer ein ausreichend hohes Einkommen hat, sollte mit einem Steuerberater besprechen, was für die eigene Familie günstiger ist. Das lohnt sich vor allem für diejenigen, die Vollzeit arbeiten und seit mehreren Jahren Steuern in Deutschland zahlen.
- Finale Zahlen Anfang 2027 überprüfen. Diese Informationen speichern und die endgültigen Beträge überprüfen, wenn das Gesetz alle Instanzen durchlaufen hat. Bis dahin gelten die Zahlen aus dem Entwurf als Richtwert.
Die Reform geht in die richtige Richtung für Familien mit Kindern. Keine Revolution. Aber ein verlässliches Plus im Monatsbudget.
FAQ
Wie viel Kindergeld gibt es ab 2027?
Laut dem vom Bundeskabinett am 2. September 2026 gebilligten Entwurf steigt das Kindergeld ab 2027 von 259 auf 267 Euro pro Monat und Kind, ab 2028 auf 272 Euro. Bei einem Kind sind das ab 2027 rund 96 Euro mehr im Jahr.
Muss ich für die Kindergeld-Erhöhung einen neuen Antrag stellen?
Nein. Wer Kindergeld bereits bezieht, erhält die Erhöhung ab 2027 automatisch. Die Familienkasse passt den Betrag selbst an, ohne dass Eltern aktiv werden müssen.
Wer hat in Deutschland Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld bekommt, wer legal in Deutschland lebt und einen gültigen Aufenthaltstitel hat. Ukrainerinnen und Ukrainer mit Aufenthaltserlaubnis nach §24 (vorübergehender Schutz) zählen dazu und können Anträge bei der Familienkasse stellen.
Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Kindergeld ist eine direkte monatliche Zahlung (aktuell 259 Euro). Der Kinderfreibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen der Eltern. Der Staat prüft für jede Familie automatisch, welche Variante günstiger ist. Bei höherem Einkommen lohnt sich der Freibetrag mehr.
Wann tritt die Einkommensteuerreform in Kraft?
Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 gebilligt. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz noch beschließen.
Bekomme ich Kindergeld rückwirkend, wenn ich jetzt einen Antrag stelle?
Nein. Das Kindergeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte das so bald wie möglich nachholen, damit keine Monate verloren gehen.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Steuerreform und Kindergeld
- Bundesagentur für Arbeit / Familienkasse: Kindergeld
- §31 EStG (Familienleistungsausgleich, Kindergeld und Kinderfreibetrag) · §32a EStG (Einkommensteuertarif, Grundfreibetrag)
Zuletzt geprüft: 03.09.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die genannten Beträge basieren auf dem Kabinettsentwurf vom 02.09.2026 und können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.