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Steueridentifikationsnummer: automatisch zugeteilt, für das erste Gehalt rechtzeitig mitteilen

Brief vom Bundeszentralamt für Steuern mit der Steueridentifikationsnummer auf einem Schreibtisch
Foto: Unsplash
11-stellig
dauerhafter Schlüssel, gilt ein Leben lang, ändert sich nie
2 bis 4 Wochen
Wartezeit auf den Brief vom BZSt nach der Anmeldung
Steuerklasse 6
droht beim ersten Gehalt, wenn die Nummer fehlt
259 Euro/Monat
Kindergeld pro Kind (§66 Abs. 1 EStG), auch das Kind braucht eine Steuer-ID
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Steuer-ID wird automatisch zugeteilt: kein Antrag nötig, einfach beim Einwohnermeldeamt anmelden, 2 bis 4 Wochen warten und den Brief vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) entgegennehmen.
  • Ohne die Nummer setzt der Arbeitgeber die Steuerklasse 6 an, die höchste Abzugsstufe. Zu viel einbehaltene Beträge werden rückerstattet, sobald die Nummer übermittelt wird.
  • Nummer verloren: das Formular "Mitteilung der Identifikationsnummer" auf bzst.de ausfüllen. Die Antwort kommt ausschließlich per Brief, eine Online-Auskunft erteilt das BZSt nicht.
  • Für Ukrainer mit §24 AufenthG läuft der Prozess genauso ab. Die Steuer-ID ist nicht dasselbe wie die Steuernummer, die das Finanzamt für die Steuererklärung vergibt.

Was ist die Steueridentifikationsnummer?

Die Steueridentifikationsnummer ist ein dauerhafter elfstelliger Schlüssel für jede in Deutschland gemeldete Person. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt sie einmalig und automatisch. Die Nummer ändert sich nie, weder bei einem Jobwechsel noch bei einem Umzug noch bei einer Namensänderung.

Der Arbeitgeber nutzt die Nummer, um Ihre Lohnsteuerdaten über das elektronische System ELStAM abzurufen. ELStAM hat die Papierlohnsteuerkarten bereits 2013 abgelöst. Dem Arbeitgeber reicht es, wenn Sie ihm Ihre Nummer und Ihr Geburtsdatum mitteilen: er fragt ELStAM selbst ab, Sie müssen kein Papierdokument vorlegen.

Steuer-ID ist nicht gleich Steuernummer Die Steueridentifikationsnummer vergibt das BZSt einmalig für das ganze Leben, sie ändert sich nie. Die Steuernummer vergibt das zuständige Finanzamt für die Steuererklärung und ändert sich bei einem Umzug in ein anderes Bundesland. Dem Arbeitgeber übergeben Sie die Steueridentifikationsnummer, nicht die Steuernummer.

Steuer-ID schon vorhanden: wo sie liegt

Wahrscheinlich liegt die Nummer bereits bei Ihnen. Schauen Sie an diesen Stellen nach:

  • Brief vom BZSt, der kurz nach der Anmeldung eingegangen ist.
  • Lohnsteuerbescheinigung eines früheren Arbeitgebers.
  • Einkommensteuerbescheid des Finanzamts.
  • Unterlagen der Familienkasse, falls Sie dort bereits Kindergeld beantragt haben.

Nichts gefunden: Auf bzst.de gibt es das Online-Formular "Mitteilung der Identifikationsnummer". Sie tragen Name, Geburtsdatum und Meldeadresse ein. Die Antwort kommt ausschließlich per Brief. Eine Online-Auskunft erteilt das BZSt nicht.

Steuer-ID zum ersten Mal bekommen

  1. Beim Einwohnermeldeamt anmelden. In der Regel brauchen Sie dafür Ihren Reisepass und einen Adressnachweis, zum Beispiel den Mietvertrag oder ein Schreiben des Vermieters.
  2. Brief vom BZSt abwarten. Innerhalb von 2 bis 4 Wochen schickt das BZSt automatisch einen Brief mit Ihrer elfstelligen Nummer an Ihre Meldeadresse.
  3. Nummer dem Arbeitgeber mitteilen. Teilen Sie die Steuer-ID mündlich, schriftlich oder über das HR-Portal des Unternehmens mit. Ein Papierdokument ist nicht nötig.

Für Ukrainerinnen und Ukrainer mit vorübergehendem Schutz nach §24 AufenthG läuft das genauso ab: Nach der Anmeldung kommt der Brief von selbst. Wenn Sie bereits gemeldet sind, den Brief aber nie erhalten haben, ist das Formular auf bzst.de (Mitteilung der Identifikationsnummer) schneller als ein erneuter Gang zur Behörde. Den Aufenthaltsstatus und den Wechsel zwischen §24 und §16a erklärt der Artikel §24 und Ausbildung: lohnt sich der Wechsel zu §16a.

Was der Arbeitgeber für die erste Gehaltsabrechnung braucht

Der Arbeitgeber braucht drei Angaben für die erste Abrechnung. Zwei davon teilen Sie aktiv mit, die dritte holt er sich automatisch:

Was benötigt wirdWo Sie es herbekommenBis wann
Identifikationsnummer (11 Stellen)Brief vom BZSt oder Formular auf bzst.deVor dem ersten Gehalt
GeburtsdatumReisepass oder PersonalausweisBei der Einstellung
KirchensteuerdatenAutomatisch über ELStAMKein eigenes Handeln nötig

Falls die Nummer bis zum ersten Abrechnungstermin noch nicht da ist, informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig. Er setzt dann vorübergehend die Steuerklasse 6 an: Sie gilt standardmäßig, solange ELStAM keine Daten zum Mitarbeiter liefert, die Abzüge sind entsprechend höher. Sobald Sie die Nummer übermitteln, aktualisiert sich ELStAM, und zu viel einbehaltene Beträge aus den Vormonaten werden mit der nächsten Abrechnung erstattet.

Wie viel netto von Ihrem Ausbildungsgehalt übrig bleibt, zeigt der Gehalts-Rechner für Azubis. Was insgesamt von der Vergütung übrig bleibt, erklärt auch der Artikel Ausbildungsgehalt 2026: Wie viel bleibt wirklich übrig.

Steuer-ID des Kindes für das Kindergeld

Auch Kindern vergibt das BZSt automatisch eine Steuer-ID, sobald sie in Deutschland angemeldet sind. Die Familienkasse fragt sie beim Kindergeldantrag ab. Kindergeld beträgt 259 Euro im Monat pro Kind (§66 Abs. 1 EStG).

Wenn Ihr Kind bereits gemeldet ist, die Nummer aber nicht bekannt ist: Stellen Sie eine Anfrage über das Formular auf bzst.de (Mitteilung der Identifikationsnummer), oder klären Sie das direkt mit der Familienkasse, wenn Sie dort Ihre Unterlagen einreichen. Den Antrag unterschreibt der gesetzliche Vertreter des Kindes.

Kann man eine Steuer-ID neu beantragen?

Nein. Die Nummer ist bereits vergeben und ändert sich nie. Was umgangssprachlich als "neu beantragen" bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit nur die Anforderung einer erneuten Mitteilung der Nummer, die Sie ohnehin schon haben.

Begriffe sorgen für Verwirrung Offizielle Stellen schreiben oft "beantragen", obwohl "anfordern" genauer wäre. Das ist wichtig zu verstehen, damit Sie nicht auf eine neue Nummer warten oder glauben, die alte sei ungültig geworden. Eine Nummer, ein Leben lang.

Wer parallel zur Steuer-ID auch die Sozialversicherungsnummer braucht: Auch sie wird automatisch zugeteilt, wie der Artikel Sozialversicherungsnummer beantragen: kein Antrag nötig erklärt.

FAQ

Was ist die Steueridentifikationsnummer?

Die Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Nummer, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jeder in Deutschland gemeldeten Person automatisch zuweist. Sie ist lebenslang gültig und ändert sich weder bei einem Jobwechsel noch bei einem Umzug noch bei einer Namensänderung. Der Arbeitgeber nutzt sie, um Lohnsteuerdaten über das elektronische System ELStAM abzurufen.

Wie lange dauert es, die Steuer-ID zum ersten Mal zu bekommen?

Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt schickt das BZSt die Nummer innerhalb von 2 bis 4 Wochen per Brief an die Meldeadresse. Einen eigenen Antrag müssen Sie nicht stellen.

Was passiert, wenn die Steuer-ID beim ersten Gehalt fehlt?

Fehlt die Steuer-ID, ist der Arbeitgeber verpflichtet, vorübergehend die Steuerklasse 6 anzusetzen, die höchste Abzugsstufe. Das Nettogehalt fällt dann deutlich geringer aus. Sobald die Nummer übermittelt wird, aktualisiert sich ELStAM, und zu viel einbehaltene Beträge aus den Vormonaten werden mit der nächsten Abrechnung erstattet.

Was tun, wenn die Steuer-ID verloren gegangen ist?

Auf bzst.de gibt es das Online-Formular "Mitteilung der Identifikationsnummer". Name, Geburtsdatum und Meldeadresse eintragen. Die Antwort kommt ausschließlich per Brief, eine Online-Auskunft erteilt das BZSt nicht. Alternativ steht die Nummer auf der Lohnsteuerbescheinigung des früheren Arbeitgebers oder im Einkommensteuerbescheid.

Bekommen Ukrainer mit §24 AufenthG automatisch eine Steuer-ID?

Ja. Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt läuft der Prozess für Ukrainer mit vorübergehendem Schutz nach §24 AufenthG genauso ab wie für alle anderen. Das BZSt schickt den Brief automatisch. Ist der Brief nie angekommen, das Formular auf bzst.de nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen Steuer-ID und Steuernummer?

Die Steueridentifikationsnummer ist eine lebenslange elfstellige Nummer, die das BZSt einmalig vergibt und die sich nie ändert. Die Steuernummer vergibt das zuständige Finanzamt für die Steuererklärung und ändert sich bei einem Umzug in ein anderes Bundesland. Dem Arbeitgeber reicht die Steueridentifikationsnummer.

Quellen

Zuletzt geprüft: 02.10.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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