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Sozialversicherungsnummer beantragen: kein Antrag nötig

Umschlag mit Brief der Deutschen Rentenversicherung auf einem Schreibtisch
Foto: Unsplash
automatisch
Nummer wird nach der Anmeldung vergeben, kein Antrag nötig
12 Zeichen
Aufbau der Sozialversicherungsnummer: Ziffern und ein Buchstabe
seit 2005
zentrale Vergabe, auch für jedes in Deutschland geborene Kind
kostenlos
neuer Ausweis bei Verlust oder Namensänderung, bei DRV oder Krankenkasse
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Sozialversicherungsnummer wird nicht beantragt: Nach der ersten Anmeldung übermittelt die Meldebehörde die Daten automatisch an die Datenstelle der Rentenversicherung, die die Nummer vergibt und den Nachweis per Brief schickt.
  • Weder Krankenkasse noch Arbeitgeber noch deutsche Ausweisdokumente sind nötig. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt reicht aus.
  • Beginnt der erste Job, aber die Nummer ist noch nicht da: Der Arbeitgeber fragt sie bei der Datenstelle ab und beantragt bei Bedarf die Vergabe selbst, seit dem 1. Januar 2023.
  • Selbst aktiv werden muss man nur bei Verlust des Ausweises oder einer Namensänderung: dann wendet man sich an die Krankenkasse oder die DRV, der neue Nachweis ist kostenlos.

Was ist die Sozialversicherungsnummer und muss man sie beantragen?

Die Sozialversicherungsnummer (auch Versicherungsnummer oder Rentenversicherungsnummer) ist eine lebenslange, unveränderliche Nummer. Sie wird einmalig vergeben und besteht aus 12 Zeichen: Ziffern und einem Buchstaben, dem ersten Buchstaben des Geburtsnamens. Arbeitgeber, Krankenkasse, Finanzamt und Rentenversicherung benötigen diese Nummer.

Sie sieht zum Beispiel so aus: 65 160684 M 007. Darin stecken der Regionalcode des Rentenversicherungsträgers, das Geburtsdatum, der erste Buchstabe des Geburtsnamens, zwei Seriennummern mit Geschlechtsmerkmal und eine Prüfziffer. Dieses Beispiel nennt die DRV selbst.

Fast alle Artikel im Internet behandeln das Thema so, als müsse man einen Antrag stellen. In der Praxis ist das nicht nötig: Die Behörden vergeben die Nummer von sich aus, und der Nachweis kommt als Brief an die Meldeadresse.

Das Gesetz: kein Zusammenhang mit Beschäftigung

§ 147 Abs. 1 SGB VI regelt, dass die Datenstelle der Rentenversicherung eine Nummer vergibt, „wenn dies zur personenbezogenen Zuordnung der Daten für die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist", und dass sie für Versicherte verpflichtend ist. Von einer Beschäftigung steht in dieser Vorschrift nichts.

Die AOK schreibt auf ihrer Seite zum Versicherungsnummernachweis (Stand 06.08.2026): „Sie erhalten den Nachweis von der Deutschen Rentenversicherung, spätestens, wenn Sie das erste Mal eine berufliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen." Das Schlüsselwort ist „spätestens". Die erste Arbeitsstelle ist die äußerste Frist, keine Voraussetzung. Der Brief kann auch früher ankommen.

Wie die Vergabe in der Praxis abläuft

Es reicht die Anmeldung. Nach § 6 der 2. BMeldDÜV übermittelt die Meldebehörde unmittelbar nach der erstmaligen Anmeldung einer Person ihre Daten an die Datenstelle der Rentenversicherung. Das nennt sich Rentenversicherungsmitteilung, bei der Geburt eines Kindes Geburtsmitteilung. Unter den genannten Anlässen steht ausdrücklich die „erstmalige Erfassung einer Person aus sonstigen Gründen", also die erste Registrierung einer Person, die noch nicht im System war. Übermittelt werden Name, frühere Namen, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht und Adresse.

Die Datenstelle führt das Versichertenverzeichnis (Stammsatzdatei) und vergibt Nummern seit 2005 zentral. Die Daten kommen von Meldebehörden und Arbeitgebern, und eine solche Meldung kann einen neuen Eintrag und damit eine neue Nummer auslösen. Seit 2005 bekommt jedes in Deutschland geborene Kind eine Nummer, seit dem 1. Januar 2022 gilt das auch für privat Versicherte.

Anschließend schickt die Datenstelle den Versicherungsnummernachweis per Brief an die Meldeadresse. Eine Krankenkasse, ein Arbeitgeber oder deutsche Ausweisdokumente sind dafür nicht nötig: die Anmeldung allein reicht.

Aus eigener Erfahrung Der Brief kam ein paar Wochen nach der Anmeldung in der Verbandsgemeinde an, da hatte ich noch keine Krankenkasse und keine deutschen Dokumente. Ich habe nichts beantragt, der Umschlag lag einfach im Briefkasten. Bei meinen Kindern lief es genauso: Ihre Nummern kamen per Post, nachdem ich sie angemeldet hatte.

Nach der Anmeldung lohnt es sich also zunächst abzuwarten. Der Brief ist höchstwahrscheinlich schon unterwegs.

Wenn die Arbeit beginnt, aber die Nummer noch nicht da ist

Seit dem 1. Januar 2023 muss man dem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis nicht mehr vorlegen: Er fragt die Nummer direkt bei der Datenstelle ab. Die DRV beschreibt auch den Fall, dass noch keine Nummer vorliegt: „Kann jedoch keine Versicherungsnummer durch die Datenstelle übermittelt werden, hat der Beschäftigte den Versicherungsnummernachweis unverzüglich vorzulegen oder der Arbeitgeber hat die Vergabe einer Versicherungsnummer zu beantragen."

Fehlt also eine Nummer, beantragt der Arbeitgeber die Vergabe, nicht Sie. Den Arbeitsbeginn deswegen zu verschieben ist nicht nötig. Wie viel von Ihrem Gehalt nach Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt, zeigt der Gehalts-Rechner für die Ausbildung.

Nummer für ein Kind

Kinder erhalten die Nummer auf demselben Weg wie Erwachsene, nach demselben § 6 der 2. BMeldDÜV. Für in Deutschland geborene Kinder schickt die Meldebehörde eine Geburtsmitteilung an die Datenstelle, bei zugezogenen Kindern werden die Daten bei der ersten Anmeldung übermittelt. Es ist nichts zu veranlassen, der Brief kommt an die Meldeadresse.

Wann man wirklich selbst aktiv werden muss

Es gibt genau drei Situationen: Sie haben den Sozialversicherungsausweis verloren, Ihren Namen geändert, oder der Brief lässt ungewöhnlich lange auf sich warten. Die DRV schreibt dazu: „Bei Namensänderungen oder bei Verlust können Sie bei uns oder bei der zuständigen Krankenkasse einen neuen Ausweis beantragen." Ein neues Dokument wird kostenlos ausgestellt.

Ein eigenes Formular „zur Beantragung einer Nummer" gibt es bei der DRV nicht: In der Formularübersicht findet sich keine solche Position. Man wendet sich an die eigene Krankenkasse oder direkt an die DRV.

Wichtig: Nummer wird nicht telefonisch mitgeteilt Am Telefon wird die Nummer nicht mitgeteilt. Die DRV schreibt ausdrücklich, dass persönliche Daten, darunter die Versicherungsnummer, aus Datenschutzgründen nicht telefonisch herausgegeben werden. Eine Anfrage muss schriftlich erfolgen, mit Angabe von Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsort und Adresse.

Wenn Ihnen irgendwo im Internet eine konkrete Formularnummer zur Beantragung der Sozialversicherungsnummer genannt wird: Prüfen Sie diese zuerst in der Formularübersicht auf der DRV-Website, bevor Sie etwas herunterladen und ausfüllen.

Übersicht: Was tun in welcher Situation

SituationWas Sie tunWas passiert
Sie haben sich gerade angemeldet Nichts Die Meldebehörde übermittelt Ihre Daten an die Datenstelle, diese vergibt die Nummer und schickt den Brief an die Meldeadresse
Sie beginnen Ihren ersten Job, haben aber noch keine Nummer Nichts Der Arbeitgeber fragt die Nummer bei der Datenstelle ab und beantragt bei Bedarf die Vergabe
Nummer für ein Kind Nichts Die Daten werden bei der Geburtsregistrierung oder bei der ersten Anmeldung des Kindes übermittelt, der Brief kommt an dieselbe Adresse
Ausweis verloren, Name geändert oder Brief lässt lange auf sich warten Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an die DRV Ein neuer Versicherungsnummernachweis wird kostenlos ausgestellt

FAQ

Muss ich die Sozialversicherungsnummer selbst beantragen?

Nein. Nach der ersten Anmeldung beim Einwohnermeldeamt übermittelt die Meldebehörde die Daten automatisch an die Datenstelle der Rentenversicherung. Diese vergibt die Nummer und schickt den Versicherungsnummernachweis als Brief an die Meldeadresse. Ein eigener Antrag ist nicht nötig.

Wann kommt der Brief mit der Versicherungsnummer?

Der Brief kommt in der Regel einige Wochen nach der Anmeldung an die Meldeadresse. Weder eine Krankenkasse noch ein Arbeitgeber noch deutsche Ausweisdokumente sind dafür nötig: die Anmeldung allein reicht.

Was tun, wenn ich meinen ersten Job beginne, aber noch keine Nummer habe?

Seit dem 1. Januar 2023 muss man dem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis nicht mehr vorlegen. Der Arbeitgeber fragt die Nummer direkt bei der Datenstelle ab. Liegt keine Nummer vor, beantragt der Arbeitgeber die Vergabe, nicht der Beschäftigte. Den Arbeitsbeginn deswegen zu verschieben ist nicht nötig.

Wie bekommt mein Kind eine Sozialversicherungsnummer?

Kinder bekommen die Nummer auf demselben Weg wie Erwachsene. Für in Deutschland geborene Kinder schickt die Meldebehörde eine Geburtsmitteilung an die Datenstelle, bei zugezogenen Kindern werden die Daten bei der ersten Anmeldung übermittelt. Es ist nichts zu veranlassen, der Brief kommt an die Meldeadresse.

Was tun, wenn ich den Sozialversicherungsausweis verloren habe oder meinen Namen geändert habe?

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Ein neuer Versicherungsnummernachweis wird kostenlos ausgestellt. Wichtig: Am Telefon wird die Nummer nicht mitgeteilt. Eine Anfrage muss schriftlich erfolgen, mit Angabe von Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsort und Adresse.

Wie ist die Sozialversicherungsnummer aufgebaut?

Die Nummer besteht aus 12 Zeichen: Ziffern und einem Buchstaben (dem ersten Buchstaben des Geburtsnamens). Enthalten sind der Regionalcode des Rentenversicherungsträgers, das Geburtsdatum, der erste Buchstabe des Geburtsnamens, zwei Seriennummern mit Geschlechtsmerkmal und eine Prüfziffer. Beispiel der DRV: 65 160684 M 007.

Quellen

Zuletzt geprüft: 21.09.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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