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Ausbildungsduldung nach §60c AufenthG: Voraussetzungen und der Weg zum Aufenthaltstitel

Wartezimmer einer Ausländerbehörde: Menschen mit Dokumentenmappe warten auf ihren Termin
Foto: Unsplash
§60c
AufenthG: Duldung für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer, mit Beschäftigungserlaubnis
724 €
Mindestausbildungsvergütung im 1. Jahr bei Ausbildungsbeginn 2026 (§17 BBiG)
§19d Abs. 1a
Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung
3 Monate
Mindestzeit mit Duldung vor dem Antrag, wenn du nicht aus dem Asylverfahren kommst
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Ausbildungsduldung nach §60c AufenthG setzt die Abschiebung für die Dauer deiner Ausbildung aus, und du bekommst die Beschäftigungserlaubnis. Ein Aufenthaltstitel ist sie nicht: Die Ausreisepflicht bleibt bestehen (§60a Abs. 3).
  • Sie gilt für Asylbewerber, die schon eine Ausbildung begonnen haben, und für Menschen mit Duldung nach §60a. Voraussetzungen: qualifizierte Ausbildung von mindestens 2 Jahren, rechtzeitig geklärte Identität, mit Duldung mindestens 3 Monate Vorduldungszeit.
  • Nach erfolgreichem Abschluss hast du Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre nach §19d Abs. 1a, wenn du im erlernten Beruf arbeitest. Ohne Übernahme durch den Betrieb gibt es 6 Monate Duldung für die Jobsuche.
  • Ukrainer mit §24 brauchen diesen Weg nicht: Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis und dürfen eine Ausbildung direkt aufnehmen.

Wer bekommt die Ausbildungsduldung nach §60c AufenthG

Die Ausbildungsduldung nach §60c AufenthG schützt dich während der Ausbildung vor Abschiebung, und die Ausländerbehörde muss dir die Beschäftigungserlaubnis erteilen. Nach erfolgreichem Abschluss führt sie zur Aufenthaltserlaubnis nach §19d Abs. 1a AufenthG.

Sie ist eine Duldung, kein Aufenthaltstitel. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist sie zu erteilen (§60c Abs. 1). Sie richtet sich nur an Menschen, die schon in Deutschland sind: als Asylbewerber oder mit Duldung. Den Antrag stellst du bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Voraussetzungen nach §60c AufenthG:

  1. Du hast als Asylbewerber eine Ausbildung begonnen und willst sie nach Ablehnung des Asylantrags fortsetzen. Oder du hast eine Duldung nach §60a und beginnst eine Ausbildung (§60c Abs. 1 Satz 1).
  2. Es ist eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Beruf mit mindestens 2 Jahren Dauer (§2 Abs. 12a). Auch eine Assistenz- oder Helferausbildung zählt, wenn danach eine Ausbildung in einem Engpassberuf zugesagt ist.
  3. Mit Duldung: Du hast bei Antragstellung seit mindestens 3 Monaten eine Duldung (§60c Abs. 2 Nr. 2). Zeiten mit einer Duldung „für Personen mit ungeklärter Identität“ zählen nicht (§60b Abs. 5).
  4. Deine Identität ist rechtzeitig geklärt. Bei Einreise nach dem 31.12.2019 innerhalb der ersten 6 Monate. Die Frist gilt als gewahrt, wenn du in dieser Zeit alles Zumutbare zur Klärung getan hast (§60c Abs. 2 Nr. 3).
  5. Die Eintragung deines Ausbildungsvertrags bei der zuständigen Stelle (zum Beispiel IHK oder HWK) ist beantragt oder erfolgt. Bei schulischen Ausbildungen reicht der Vertrag mit der Bildungseinrichtung (§60c Abs. 3 Satz 3).
Wann du den Antrag stellen kannst Der Antrag ist frühestens 7 Monate vor Ausbildungsbeginn möglich. Wer mit Duldung eine Ausbildung beginnt, bekommt die Ausbildungsduldung frühestens 6 Monate vor Beginn (§60c Abs. 3).

Wer den Status nicht bekommt: Ablehnungsgründe

Liegt einer der Gründe aus §60c Abs. 2 AufenthG vor, wird die Ausbildungsduldung nicht erteilt. Bei offensichtlichem Missbrauch kann die Behörde sie zusätzlich versagen (§60c Abs. 1 Satz 2).

  • Es besteht ein Arbeitsverbot nach §60a Abs. 6. Zum Beispiel, wenn die Abschiebung an deiner eigenen Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit scheitert, oder bei Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten mit einem nach dem 31.08.2015 abgelehnten oder zurückgenommenen Asylantrag.
  • Deine Identität wurde nicht fristgerecht geklärt. Oder du bist mit Duldung bei Antragstellung noch keine 3 Monate geduldet (§60c Abs. 2 Nr. 2 und 3).
  • Du wurdest wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt. Geldstrafen bis 50 Tagessätze (bis 90 bei Straftaten, die nur Ausländer begehen können) bleiben grundsätzlich außer Betracht. Ausgeschlossen sind auch Bezüge zu extremistischen Organisationen, eine Ausweisungsverfügung oder eine Abschiebungsanordnung nach §58a (§60c Abs. 2 Nr. 4, §19d Abs. 1 Nr. 6 und 7).
  • Mit Duldung: Konkrete Schritte zur Abschiebung laufen schon. Etwa eine angeordnete ärztliche Untersuchung der Reisefähigkeit, ein Antrag auf geförderte freiwillige Ausreise, die Buchung von Transportmitteln oder ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen EU-Staats (§60c Abs. 2 Nr. 5).

Wie lange gilt die Ausbildungsduldung und wann wird sie verlängert

Die Ausbildungsduldung wird für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer erteilt (§60c Abs. 3 Satz 4). Das Gesetz kennt zwei Verlängerungen um je 6 Monate.

Was die Duldung beendet oder verlängert:

  • Brichst du die Ausbildung ab oder endet sie vorzeitig, erlischt die Ausbildungsduldung (§60c Abs. 4).
  • Danach bekommst du einmalig eine Duldung für 6 Monate, um einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen (§60c Abs. 6 Satz 1).
  • Hast du erfolgreich abgeschlossen und der Betrieb übernimmt dich nicht, wird die Duldung um 6 Monate für die Jobsuche verlängert. Weiter verlängert wird sie für diesen Zweck nicht (§60c Abs. 6 Satz 2).
Der Abbruch wird gemeldet Endet die Ausbildung vorzeitig, muss die Bildungseinrichtung das der Ausländerbehörde unverzüglich mitteilen, in der Regel innerhalb von zwei Wochen (§60c Abs. 5).

Was nach der Ausbildung passiert

Nach erfolgreichem Abschluss hast du Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre nach §19d Abs. 1a AufenthG. Entscheidend ist, ob du eine Stelle hast, die zu deiner Qualifikation passt.

Situation nach der AusbildungNächster SchrittGrundlage
Stelle im erlernten Beruf vorhanden Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre §19d Abs. 1a AufenthG
Abschluss bestanden, keine Übernahme durch den Betrieb Duldung für 6 Monate zur Jobsuche §60c Abs. 6 Satz 2 AufenthG
Ausbildung abgebrochen Einmalig 6 Monate Duldung zur Suche eines neuen Ausbildungsplatzes §60c Abs. 6 Satz 1 AufenthG

Für §19d Abs. 1a brauchst du ausreichenden Wohnraum und ausreichende Deutschkenntnisse. Außerdem darf keine relevante Verurteilung und kein Bezug zu extremistischen Organisationen vorliegen (§19d Abs. 1 Nr. 2, 3, 6 und 7).

Endet das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die in deiner Person liegen, wird die Erlaubnis widerrufen (§19d Abs. 1b). Nach 2 Jahren Beschäftigung im erlernten Beruf darfst du jede Beschäftigung ausüben (§19d Abs. 2).

Wurde dein Asylantrag unanfechtbar abgelehnt, darf dir vor der Ausreise keine Aufenthaltserlaubnis nach §18a erteilt werden (§10 Abs. 3 Satz 4). Der Weg nach der Ausbildungsduldung führt deshalb über §19d. Wie es mit einer Aufenthaltserlaubnis langfristig weitergehen kann, erklärt der Artikel Aufenthaltserlaubnis nach der Ausbildung: §18a, §9 und der Weg zur Niederlassungserlaubnis.

Wie viel wird während der Ausbildung gezahlt

Für Azubis mit Ausbildungsduldung gilt dieselbe Mindestvergütung wie für alle anderen. Nach §17 BBiG richtet sie sich nach dem Jahr des Ausbildungsbeginns.

AusbildungsjahrBeginn 2026Beginn 2025
1. Jahr724 €682 €
2. Jahr854 €805 €
3. Jahr977 €921 €
4. Jahr1.014 €955 €

Gilt für deinen Betrieb ein Tarifvertrag, ist die tarifliche Vergütung maßgeblich. Das gilt sogar, wenn sie unter dem Mindestbetrag liegt (§17 Abs. 3 BBiG).

BAB mit Duldung: nach 15 Monaten Voraufenthalt Wohnst du nicht bei deinen Eltern, liegt der Bedarf für den Lebensunterhalt bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei 822 Euro im Monat (§61 Abs. 1 SGB III mit §13 BAföG). Dein Einkommen wird angerechnet, also auch die Ausbildungsvergütung (§67 SGB III). Mit Duldung hast du Anspruch, wenn du seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, gestattet oder geduldet in Deutschland lebst. Mit Aufenthaltsgestattung gibt es während der Ausbildung kein BAB (§60 Abs. 3 SGB III).

FAQ

Was unterscheidet §60c von einer gewöhnlichen Duldung?

Die Duldung nach §60a setzt die Abschiebung vorübergehend aus, ohne an eine Tätigkeit geknüpft zu sein. Die Ausbildungsduldung ist auch eine Duldung, aber mit Anspruch: Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist sie für die Dauer der Ausbildung zu erteilen, ebenso die Beschäftigungserlaubnis. Nach erfolgreichem Abschluss folgt der Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach §19d Abs. 1a.

Ist ein Wechsel von §24 (vorübergehender Schutz für Ukrainer) zur Ausbildungsduldung sinnvoll?

Nein. Die Ausbildungsduldung gibt es nur für Asylbewerber und Menschen mit Duldung. Mit §24 hast du eine Aufenthaltserlaubnis (§24 Abs. 1) und darfst arbeiten (§4a Abs. 1), also auch eine Ausbildung machen. Ob ein Wechsel zu §16a für dich infrage kommt, erklärt der Artikel §24 und Ausbildung: lohnt sich der Wechsel zu §16a?

Wie lange gilt die Ausbildungsduldung und kann sie verlängert werden?

Sie gilt für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer (§60c Abs. 3). Nach erfolgreichem Abschluss ohne Übernahme wird sie einmal um 6 Monate für die Jobsuche verlängert. Nach einem Abbruch gibt es einmalig 6 Monate Duldung, um einen neuen Ausbildungsplatz zu finden (§60c Abs. 6).

Was passiert nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung?

Arbeitest du im erlernten Beruf, bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre nach §19d Abs. 1a AufenthG. Voraussetzungen sind unter anderem ausreichender Wohnraum und ausreichende Deutschkenntnisse. Übernimmt dich der Betrieb nicht, wird die Duldung um 6 Monate für die Jobsuche verlängert (§60c Abs. 6).

Was passiert, wenn der Ausbildungsbetrieb den Vertrag nicht bei der IHK oder HWK einträgt?

Die Eintragung muss der Ausbildungsbetrieb unverzüglich beantragen (§36 Abs. 1 BBiG). Zur Abschlussprüfung wirst du trotzdem zugelassen, wenn weder du noch deine gesetzlichen Vertreter das Fehlen der Eintragung zu vertreten haben (§43 Abs. 1 Nr. 3 BBiG).

Kann die Ausbildungsduldung nach §60c verweigert werden, wenn der Vertrag noch nicht bei der IHK eingetragen ist?

Die Eintragung selbst muss noch nicht erfolgt sein. Sie muss aber zum Zeitpunkt deines Antrags bei der zuständigen Stelle beantragt sein (§60c Abs. 3 Satz 3). Lass dir vom Betrieb vor dem Antrag bestätigen, dass die Eintragung beantragt ist.

Quellen

Zuletzt geprüft: 15.10.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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