Familiennachzug während der Ausbildung: was 2026 möglich ist

- Der Familiennachzug während einer §16a-Ausbildung ist gesetzlich erlaubt, setzt aber drei gleichzeitig erfüllte Bedingungen voraus: finanzielle Absicherung ohne Sozialleistungen, ausreichend Wohnraum und A1-Deutsch für den Partner. In der Praxis scheitert es am häufigsten an den Finanzen.
- Im ersten Ausbildungsjahr bleiben nach Abzügen etwa 500 bis 600 Euro netto übrig. Für zwei Erwachsene werden ab etwa 1.500 Euro monatlich inklusive Miete benötigt. Das realistischste Modell: Der Partner zieht nach und arbeitet dank Ehegattennachzug sofort.
- Lebt der Partner bereits nach §24 (vorübergehender Schutz) in Deutschland, ist kein klassisches Nachzugsverfahren nötig. Ein Statuswechsel auf §30 lohnt sich nur bei einem konkreten Vorteil im jeweiligen Bundesland.
- Kinder können nach §32 AufenthG nachziehen. Bis 16 gibt es keine Sprachanforderungen. Wenn beide Elternteile in Deutschland erwerbstätig sind, werden beide Einkommen gemeinsam geprüft.
Das Wichtigste vorweg: Es ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft
Die Familie nach Deutschland nachzuholen, während man eine Ausbildung absolviert (Aufenthaltserlaubnis nach §16a AufenthG), ist grundsätzlich möglich. Das Gesetz verbietet es nicht. Allerdings müssen drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: die finanzielle Absicherung, eine geeignete Wohnung und Deutschkenntnisse des Partners auf Grundniveau. In der Praxis scheitert es am häufigsten an den Finanzen.
Für Ukrainerinnen und Ukrainer, deren Partner oder Kinder bereits nach §24 in Deutschland leben (vorübergehender Schutz), sieht die Lage anders aus. Ein klassisches Nachzugsverfahren aus dem Ausland entfällt, ein Teil der Anforderungen gilt von vornherein nicht. Dazu mehr im Abschnitt Familie bereits nach §24 in Deutschland.
§30 AufenthG: Der Partner zieht aus dem Ausland nach
Kommt der Partner aus dem Ausland, richtet sich das Verfahren nach §30 AufenthG, dem Ehegattennachzug. Folgende Punkte sind entscheidend.
Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis. Eine Ausbildung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre, die Erlaubnis nach §16a wird für denselben Zeitraum ausgestellt. Die Mindestlaufzeit stellt hier kein Problem dar.
Finanzielle Absicherung. Es muss nachgewiesen werden, dass die Familie ohne Sozialleistungen auskommt. Die Ausbildungsvergütung liegt 2026 bei mindestens 700 Euro im ersten Lehrjahr (Mindestausbildungsvergütung nach BBiG) und steigt bis zum dritten Jahr auf über 900 Euro. Für zwei Erwachsene inklusive Miete reicht das in den meisten Fällen nicht. Arbeitet der Partner ebenfalls, zählen beide Einkommen zusammen, und das Bild verändert sich.
Wohnung. Die Wohnung muss ausreichend groß sein, als Richtwert gelten etwa 12 Quadratmeter pro Person. Ein Zimmer in einer WG mit Gemeinschaftsküche besteht die Prüfung bei der Ausländerbehörde häufig nicht.
Deutschkenntnisse des Partners. Verlangt wird Niveau A1: einfache Sätze, grundlegende Ausdrücke. Nachzuweisen durch Prüfungen bei Goethe-Institut, telc oder vergleichbaren Stellen. Ausnahmen gelten, wenn in der jeweiligen Region kein Sprachkursangebot vorhanden ist oder medizinische Gründe dagegensprechen.
Die finanzielle Hürde: So bereitet man sich vor
Im ersten Ausbildungsjahr bleiben nach Steuern und Sozialabgaben etwa 500 bis 600 Euro netto übrig. Gegen Ende der Ausbildung steigt der Betrag, übersteigt aber selten 900 bis 1.000 Euro netto. Für zwei Erwachsene werden nach deutschen Verhältnissen ab etwa 1.500 Euro im Monat inklusive Miete benötigt.
Die praktischste Lösung: Der Partner zieht nach und kann sofort arbeiten. Der Ehegattennachzug gewährt dieses Recht ohne zusätzliche Genehmigungen. Das gemeinsame Einkommen steigt, und die Einkommensvoraussetzung lässt sich damit erfüllen.
Eine weitere Möglichkeit: Der Ausbildungsbetrieb zahlt über dem Mindestlohn. In IT, Gesundheit und Logistik liegt die Ausbildungsvergütung im ersten Jahr oft schon bei 1.000 bis 1.200 Euro. Es lohnt sich, den Tarifvertrag der eigenen Branche zu prüfen. Wie viel netto von der Vergütung übrig bleibt, zeigt der Gehalts-Rechner.
Wenn die Familie bereits nach §24 in Deutschland lebt
Das ist 2026 das häufigste Szenario für Ukrainerinnen und Ukrainer: Ein Partner absolviert eine Ausbildung nach §16a, der andere lebt nach §24 (vorübergehender Schutz) in Deutschland.
In diesem Fall ist ein klassischer Familiennachzug nicht nötig, der Partner ist ja bereits im Land. Theoretisch lässt sich der §24-Status auf §30 (Ehegattennachzug) umschreiben, in der Praxis macht das kaum einen Unterschied. Beide Titel berechtigen zur Erwerbstätigkeit und zum Zugang zu Grundleistungen. Ein Wechsel lohnt sich nur dann, wenn §30 im jeweiligen Bundesland einen konkreten Vorteil bringt, etwa einen schnelleren Weg zur Niederlassungserlaubnis.
Die Aufenthaltstitel der Partner sind nicht automatisch miteinander verknüpft. Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist und man zu §18a wechselt (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung), stärkt das die Position der gesamten Familie. Der Partner kann den Status über §30 verlängern oder eigenständig, sofern eine Erwerbstätigkeit besteht.
Kinder: §32 AufenthG
Minderjährige Kinder können nach §32 AufenthG nachziehen. Die Bedingungen sind dieselben: Finanzen und Wohnraum. Bis zum 16. Lebensjahr gibt es keine Sprachanforderungen. Ab 16 Jahren muss glaubhaft gemacht werden, dass das Kind in der Lage ist, sich zu integrieren.
Wenn beide Elternteile bereits in Deutschland leben, einer nach §16a und der andere nach §24, vereinfacht sich der Kindernachzug: Beide Einkommen fließen gemeinsam in die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung ein.
Konkrete Schritte
- Einkommensnachweise zusammenstellen. Nachweise der letzten drei bis sechs Monate, einschließlich der Ausbildungsvergütung.
- Mietvertrag prüfen. Erfüllt die Wohnung die Flächenanforderungen der zuständigen Ausländerbehörde? Richtwert: etwa 12 Quadratmeter pro Person.
- A1-Prüfung ablegen. Der Partner meldet sich für einen Deutschkurs an und legt die A1-Prüfung ab. Bei regelmäßigem Lernen dauert das zwei bis vier Monate.
- Unterlagen einreichen. Entweder bei der Deutschen Botschaft im Heimatland des Partners oder bei der örtlichen Ausländerbehörde, falls der Partner bereits in Deutschland ist.
- Bearbeitungszeit abwarten. Erfahrungsgemäß zwei bis sechs Monate, je nach Behörde sehr unterschiedlich.
Fazit
Der Familiennachzug während der Ausbildung ist möglich, stellt aber hohe Anforderungen an die Finanzen. Das realistischste Modell 2026: Der Partner zieht nach, arbeitet dank Ehegattennachzug sofort und trägt zum gemeinsamen Einkommen bei. Lebt die Familie bereits nach §24 in Deutschland, lohnt ein Statuswechsel nur bei einem konkreten Vorteil. Kinder ziehen nach §32 nach, und die Bedingungen werden günstiger, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind.
Vor der Antragstellung empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Ausländerbehörde oder einem Migrationsrechtsanwalt, da die Praxis je nach Bundesland erheblich abweichen kann.
FAQ
Ist Familiennachzug während einer §16a-Ausbildung möglich?
Ja, das Gesetz verbietet es nicht. Allerdings müssen drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: die finanzielle Absicherung ohne Sozialleistungen, eine ausreichend große Wohnung und Deutschkenntnisse des Partners auf A1-Niveau. In der Praxis scheitert es am häufigsten an den Finanzen.
Wie viel Geld brauche ich für den Familiennachzug?
Für zwei Erwachsene werden ab etwa 1.500 Euro im Monat inklusive Miete benötigt. Im ersten Ausbildungsjahr bleiben nach Abzügen etwa 500 bis 600 Euro netto übrig. Die praktischste Lösung: Der Partner zieht nach und arbeitet dank Ehegattennachzug sofort, damit steigt das gemeinsame Einkommen.
Welche Deutschkenntnisse braucht der Partner für den Nachzug?
Verlangt wird Niveau A1: einfache Sätze, grundlegende Ausdrücke. Nachzuweisen durch Prüfungen bei Goethe-Institut, telc oder vergleichbaren Stellen. Ausnahmen gelten, wenn in der Region kein Sprachkursangebot vorhanden ist oder medizinische Gründe dagegensprechen.
Was gilt, wenn der Partner bereits nach §24 in Deutschland lebt?
Ein klassischer Familiennachzug aus dem Ausland entfällt, der Partner ist bereits im Land. Theoretisch lässt sich der §24-Status auf §30 (Ehegattennachzug) umschreiben, in der Praxis macht das kaum einen Unterschied. Beide Titel berechtigen zur Erwerbstätigkeit. Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn §30 im jeweiligen Bundesland einen konkreten Vorteil bringt, etwa einen schnelleren Weg zur Niederlassungserlaubnis.
Können Kinder nach §32 AufenthG nachziehen?
Ja. Die Bedingungen sind dieselben: Finanzen und Wohnraum. Bis zum 16. Lebensjahr gibt es keine Sprachanforderungen. Ab 16 Jahren muss glaubhaft gemacht werden, dass das Kind sich integrieren kann. Wenn beide Elternteile in Deutschland erwerbstätig sind, fließen beide Einkommen gemeinsam in die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung ein.
Wie lange dauert das Nachzugsverfahren?
Erfahrungsgemäß zwei bis sechs Monate, je nach Behörde sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich, vorab bei der zuständigen Ausländerbehörde anzurufen oder eine schriftliche Anfrage zu stellen, da die Praxis je nach Bundesland erheblich abweichen kann.
Quellen
- §30 AufenthG (Ehegattennachzug zu Ausländern) · §32 AufenthG (Kindernachzug) · §16a AufenthG (Berufsausbildung)
- §24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) · §18a AufenthG (Fachkräfte mit Berufsausbildung)
- BIBB: Mindestausbildungsvergütung 2026 nach BBiG
- Goethe-Institut: Deutschprüfung A1 (Start Deutsch 1)
Zuletzt geprüft: 28.08.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.