Ab 1. September 2026: Neue Seite in den Prüfungslisten für LiD und Einbürgerungstest

- Ab 1. September 2026 erhalten die Teilnehmerlisten für LiD und Einbürgerungstest eine eigene Seite für Selbstzahler. Grundlage ist das BAMF-Trägerrundschreiben 15/2026 vom 30. Juli 2026.
- Der Selbstzahlerbeitrag beträgt 6,35 Euro. Wer den Test über einen BAMF-finanzierten Integrationskurs ablegt, ist davon in der Regel nicht betroffen.
- Selbstzahler sind vor allem: Personen, die den Test ohne Kurs ablegen, und Personen, die den Test wiederholen, da ein weiterer Versuch in der Regel nicht im Kurs enthalten ist.
- Wer den Test im Herbst 2026 plant, sollte vorab beim zuständigen Prüfungszentrum klären, ob und wie die Zahlung erfolgt.
Das BAMF hat die Organisationsunterlagen für zwei Tests aktualisiert: „Leben in Deutschland" (LiD) und den Einbürgerungstest. Ab dem 1. September 2026 wird den Teilnehmerlisten eine eigene Seite für Selbstzahler hinzugefügt. Der Betrag: 6,35 Euro.
Der Test selbst ändert sich nicht. Es handelt sich um eine verwaltungstechnische Anpassung der Unterlagen, die Prüfungszentren bei jeder Testsitzung ausfüllen. Wer den Test aber aus eigener Tasche bezahlt, sollte das rechtzeitig wissen.
Wer ist Selbstzahler, und warum betrifft dich das?
Wer den Test im Rahmen eines vom BAMF finanzierten Integrationskurses ablegt, hat die Kosten in der Regel über den Kursberechtigungsschein abgedeckt. Es gibt aber Situationen, in denen man selbst zahlen muss:
- Wiederholung nach einem nicht bestandenen Test (der erste Versuch ist meist im Kurs enthalten, aber nicht immer)
- Ablegen des Tests ohne vollständigen Integrationskurs
- Teilnahme am Test aus anderen Gründen, unabhängig vom Kurs
In diesen Fällen bist du Selbstzahler. Genau für diese Gruppe wird den Teilnehmerlisten ab September eine eigene Seite mit dem Betrag von 6,35 Euro hinzugefügt.
Was sich konkret ändert
Bisher waren die Teilnehmerlisten für LiD und Einbürgerungstest standardmäßig aufgebaut: Angaben zu den Prüfungsteilnehmern, ohne eigenen Bereich für die Zahlung. Jetzt kommt eine zusätzliche Seite hinzu, auf der der Selbstzahlerbeitrag dokumentiert wird.
Quelle: BAMF, Trägerrundschreiben 15/2026 vom 30. Juli 2026. Die Änderung gilt für alle Prüfungen ab dem 1. September 2026.
Betroffen sind zunächst die Prüfungszentren (Träger), die verpflichtet sind, die aktualisierten Formulare zu verwenden. Mittelbar betrifft es aber auch dich: Der Status „Selbstzahler" wird jetzt offiziell in den Unterlagen festgehalten, anstatt nur mündlich an der Anmeldung geklärt zu werden.
Was kostet der Test, und was ist in den 6,35 Euro enthalten?
6,35 Euro ist der offizielle Beitrag für Selbstzahler. Nach bisherigen Informationen gilt dieser Preis für beide Tests (LiD und Einbürgerungstest). Die genauen Konditionen solltest du aber direkt bei deinem Prüfungszentrum erfragen. Manche Zentren erheben zusätzlich einen Organisationsbeitrag, sodass der Gesamtbetrag etwas höher ausfallen kann.
LiD und Einbürgerungstest: Was ist der Unterschied?
Kurz zur Einordnung, um welche Tests es hier geht.
Leben in Deutschland (LiD) ist für alle, die eine Niederlassungserlaubnis nach §9 AufenthG beantragen. 33 Fragen, mindestens 17 richtige Antworten. Themen: Recht, Politik, Geschichte, Kultur, dazu ein eigener Block zum jeweiligen Bundesland.
Einbürgerungstest ist für alle, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Gleicher Aufbau: 33 Fragen, 17 richtige Antworten, Landesblock. Der Inhalt ist dem LiD sehr ähnlich, da der LiD bereits Teil des Einbürgerungsverfahrens ist.
Beide Tests finden in vom BAMF zugelassenen Zentren statt. Das nächste Zentrum lässt sich auf der offiziellen BAMF-Website finden.
Was das in der Praxis bedeutet: drei Szenarien
Szenario 1: Du bist im Integrationskurs. In diesem Fall ist der Test wahrscheinlich über den Kurs abgedeckt. Frag bei deinem Kursträger nach, ob der Test im Berechtigungsschein enthalten ist. Wenn ja, zahlst du keine 6,35 Euro.
Szenario 2: Du wiederholst den Test. Der erste Versuch ist meist im Kurs enthalten, ein weiterer Versuch in der Regel nicht. Hier greift der Selbstzahlerstatus, und die aktualisierten Unterlagen halten das auf einer eigenen Seite fest.
Szenario 3: Du legst den Test ohne Kurs ab. Dann trägst du die Kosten von Anfang an selbst. Kläre direkt mit dem Zentrum, wie die Zahlung erfolgt: bar, per Überweisung oder auf anderem Weg.
Kurz zusammengefasst
Ab dem 1. September 2026 arbeiten alle Prüfungszentren, die LiD und Einbürgerungstest durchführen, mit aktualisierten Formularen. In den Teilnehmerlisten gibt es jetzt eine eigene Seite für den Selbstzahlerbeitrag: 6,35 Euro. Eine verwaltungstechnische Änderung, aber eine wichtige. Die Zahlungsabwicklung wird damit offiziell geregelt, für alle, die ohne Kursberechtigungsschein zur Prüfung kommen.
Wer den Test im Herbst 2026 plant, sollte beim zuständigen Prüfungszentrum nachfragen: Wer zahlt, wie wird gezahlt, und was muss vorab vorbereitet werden? Die deutsche Bürokratie liebt klare Abläufe. Besser das vor dem Prüfungstag klären, als mit offenen Fragen an der Anmeldung zu stehen.
FAQ
Was ändert sich ab dem 1. September 2026 bei LiD und Einbürgerungstest?
Ab dem 1. September 2026 erhalten die Teilnehmerlisten für den Test Leben in Deutschland (LiD) und den Einbürgerungstest eine zusätzliche Seite für Selbstzahler. Auf dieser Seite wird der Selbstzahlerbeitrag von 6,35 Euro dokumentiert. Grundlage ist das Trägerrundschreiben 15/2026 des BAMF vom 30. Juli 2026.
Wie viel kostet der Test für Selbstzahler?
Der Selbstzahlerbeitrag beträgt 6,35 Euro. Manche Prüfungszentren erheben zusätzlich einen Organisationsbeitrag, sodass der Gesamtbetrag etwas höher ausfallen kann. Die genauen Konditionen solltest du direkt bei deinem Prüfungszentrum erfragen.
Bin ich Selbstzahler, wenn ich im Integrationskurs bin?
Wer den Test im Rahmen eines vom BAMF finanzierten Integrationskurses ablegt, hat die Kosten in der Regel über den Kursberechtigungsschein abgedeckt und ist kein Selbstzahler. Selbstzahler sind vor allem: Personen, die den Test ohne vollständigen Integrationskurs ablegen, sowie Personen, die den Test wiederholen, da ein weiterer Versuch in der Regel nicht im Kurs enthalten ist.
Was ist der Unterschied zwischen LiD und Einbürgerungstest?
Der Test Leben in Deutschland (LiD) ist für alle, die eine Niederlassungserlaubnis nach §9 AufenthG beantragen. Der Einbürgerungstest ist für alle, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Beide Tests haben denselben Aufbau: 33 Fragen, mindestens 17 richtige Antworten, mit einem eigenen Landesblock.
Wen betrifft die Formularänderung direkt?
Direkt betroffen sind die Prüfungszentren (Träger), die verpflichtet sind, ab dem 1. September 2026 die aktualisierten Formulare zu verwenden. Mittelbar betrifft es alle, die den Test als Selbstzahler ablegen: Der Status Selbstzahler wird jetzt offiziell in den Unterlagen festgehalten, anstatt nur mündlich an der Anmeldung geklärt zu werden.
Quellen
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Trägerrundschreiben 15/2026 vom 30. Juli 2026
- §9 AufenthG: Niederlassungserlaubnis (gesetze-im-internet.de)
Zuletzt geprüft: 07.08.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.