Deutschland gecheckt

Krankenversicherung für Azubis: Kassenwahl 2026 im Vergleich

Krankenversicherungskarte und Stethoskop auf einem Schreibtisch: Kassenwahl für Azubis 2026
Foto: Unsplash
14,6 %
GKV-Basisbeitrag plus Kassenzusatzbeitrag (ca. 1,6-1,8 %), je zur Hälfte mit dem Arbeitgeber
70-75 €
eigener Anteil bei 850 Euro Ausbildungsvergütung pro Monat
325 €
Geringverdienergrenze 2025: darunter zahlt der Arbeitgeber den Beitrag allein
12 Monate
Mindestmitgliedschaft vor dem eigenständigen Kassenwechsel
Das Wichtigste in Kürze
  • Als Azubi bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Den Beitrag teilst du dir mit dem Arbeitgeber, die Kasse wählst du selbst.
  • Basisbeitrag 14,6 % plus Kassenzusatzbeitrag (2026 im Marktdurchschnitt ca. 1,6-1,8 %), je zur Hälfte. Bei 850 Euro Vergütung zahlst du selbst rund 70-75 Euro im Monat.
  • Wichtiger als der Beitrag sind oft: Zusatzleistungen wie Zahnreinigung (bis 100-150 Euro jährlich), App-Qualität und ob die Kasse bundesweit oder nur regional aktiv ist.
  • Kasse vor dem ersten Arbeitstag wählen und dem Arbeitgeber mitteilen. Sonst trägt er dich bei einer eigenen Kasse ein, und du musst 12 Monate warten, bevor du wechseln kannst.

Was du zahlst, was der Arbeitgeber übernimmt

Als Auszubildender bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Der Basisbeitrag liegt bei 14,6 % des Bruttogehalts, dazu kommt der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse. Im Marktdurchschnitt liegt er 2026 bei rund 1,6-1,8 % (aktuelle Zahlen findest du direkt auf der Website der Kasse). Beides wird je zur Hälfte aufgeteilt: du und dein Arbeitgeber zahlen gleich viel.

Beispiel: Bei einer Ausbildungsvergütung von 850 Euro im Monat zahlst du selbst ungefähr 70-75 Euro. Den Rest überweist der Arbeitgeber direkt an die Kasse.

Geringverdienergrenze Liegt das Ausbildungsgehalt unter der Geringverdienergrenze, übernimmt der Arbeitgeber den gesamten Beitrag. 2025 lag die Grenze bei 325 Euro im Monat. Den aktuellen Wert für 2026 erfährst du auf der Kassenwebsite oder beim Arbeitgeber. Für die meisten Azubis spielt diese Regel keine Rolle, da die Mindestausbildungsvergütung seit 2024 deutlich über dieser Grenze liegt.

Worauf es bei der Kassenwahl wirklich ankommt

0,2 % Unterschied beim Zusatzbeitrag bedeuten auf einem Azubigehalt fünf bis zehn Euro im Monat. Das ist nicht nichts, aber auch nicht alles. Was in der Praxis mehr zählt:

Zusatzleistungen. Manche Kassen übernehmen einmal jährlich die professionelle Zahnreinigung, bis zu 100-150 Euro, andere nicht. Einige erstatten Beiträge für Sportkurse, Brillen, Kontaktlinsen oder Präventionsprogramme. Jede Kasse hat eine eigene Seite mit Leistungen für Azubis oder junge Versicherte, einfach nachschauen.

App und Online-Services. Krankmeldung, Arzttermin buchen, Belegeinsicht: wenn du am liebsten alles per Smartphone erledigst, ist die App-Qualität ein echter Faktor. TK und DAK gehören hier zu den Spitzenreitern.

Regionale oder bundesweite Kasse. Die AOK ist an das jeweilige Bundesland gebunden. Wohnst und arbeitest du im selben Gebiet, kein Problem. Wenn du während der Ausbildung umziehst oder das planst, sind bundesweite Kassen wie TK, Barmer oder DAK die unkompliziertere Wahl.

Auslandsaufenthalte. Wenn du regelmäßig in die Ukraine oder andere EU-Länder fährst, prüfe, wie die Kasse Auslandsbehandlungen regelt und ob es Beratung in anderen Sprachen gibt.

Die wichtigsten Kassen im Überblick

KasseZusatzbeitrag 2026Besondere StärkeTyp
TK ca. 1,2-1,5 % (aktuell: tk.de) Starke App, ausgebauter Online-Bereich, Kooperationen mit Sportplattformen bundesweit
Barmer ca. 2 % (aktuell: barmer.de) Dichtes Filialnetz, persönliche Beratung, breites Angebot für junge Versicherte bundesweit
AOK je nach Bundesland Regionale Abdeckung vor Ort regional
DAK aktuell: dak.de Guter digitaler Mitgliederbereich, beliebt bei jungen Versicherten bundesweit
HEK oft einer der niedrigsten Günstiger Beitrag, sinnvoll wenn Zusatzleistungspaket keine Priorität hat bundesweit

Sonderfall: Wechsel von §24 zur Ausbildung

Unter dem vorübergehenden Schutz nach §24 lief die medizinische Versorgung über ein eigenes System. Sobald die Ausbildung mit einem Aufenthaltstitel nach §16a beginnt, bist du in der GKV pflichtversichert. Du musst selbst eine Kasse wählen und dem Arbeitgeber die Entscheidung vor dem ersten Arbeitstag mitteilen. Der Arbeitgeber meldet alles Weitere, und die Mitgliedschaft startet automatisch.

Wichtig: Kasse rechtzeitig melden Wählst du keine Kasse im Voraus, trägt der Arbeitgeber dich bei einer Kasse seiner Wahl ein. Das ist rechtlich zulässig, aber dann musst du mindestens 12 Monate warten, bevor du die Kasse eigenständig wechseln kannst. Den Hintergrund zu §24 und §16a findest du im Artikel §24 und §16a im Vergleich.

Checkliste vor der Entscheidung

  • Zusatzbeitrag vergleichen. Praktisch über krankenkassen.de oder direkt auf den Kassenwebsites.
  • Zusatzleistungen prüfen. Suche gezielt nach der Seite für Azubis oder junge Mitglieder bei der jeweiligen Kasse: Zahnreinigung, Sportkurse, Brillen, Kontaktlinsen, Präventionsprogramme.
  • App und Online-Beratung testen. Schau dir an, welche Funktionen die Kassen-App bietet und ob es digitale Beratung gibt.
  • Beim Arbeitgeber nachfragen. Frag nach, mit welchen Kassen der Betrieb bereits zusammenarbeitet. Das kann die Anmeldung vereinfachen, obwohl du natürlich frei in deiner Wahl bist.
  • Kasse vor dem ersten Arbeitstag wählen und mitteilen. Wechsel später: einmal pro Jahr möglich, nach mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft, mit zwei Monaten Vorlauf. Kostenlos, ein Antrag online genügt.

FAQ

Was zahlt ein Azubi für die Krankenversicherung?

Der Basisbeitrag der GKV liegt bei 14,6 % des Bruttogehalts, dazu kommt der Kassenzusatzbeitrag (2026 im Marktdurchschnitt ca. 1,6-1,8 %). Beides teilst du dir je zur Hälfte mit dem Arbeitgeber. Bei 850 Euro Ausbildungsvergütung zahlst du selbst rund 70-75 Euro im Monat.

Welche Krankenkasse ist für Azubis am besten?

Das hängt von deinen Prioritäten ab. TK und DAK punkten mit starker App und Online-Services. Barmer hat ein dichtes Filialnetz. Die AOK ist regional stark, der Zusatzbeitrag schwankt je nach Bundesland. HEK gehört oft zu den günstigsten Kassen. Vergleiche Zusatzbeitrag und Leistungen direkt auf den Kassenwebsites oder über krankenkassen.de.

Was passiert, wenn ich keine Krankenkasse wähle?

Der Arbeitgeber trägt dich bei einer Kasse seiner Wahl ein. Das ist rechtlich zulässig, aber du musst dann mindestens 12 Monate warten, bevor du eigenständig wechseln kannst. Besser: Kasse vor dem ersten Arbeitstag wählen und dem Arbeitgeber mitteilen.

Kann ich als Azubi die Krankenkasse wechseln?

Ja, einmal pro Jahr nach mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft, mit zwei Monaten Vorlauf. Der Wechsel ist kostenlos, ein Antrag online genügt.

Was ändert sich bei der Krankenversicherung beim Wechsel von §24 zur Ausbildung?

Unter dem vorübergehenden Schutz nach §24 lief die medizinische Versorgung über ein eigenes System. Sobald die Ausbildung mit einem Aufenthaltstitel nach §16a beginnt, bist du in der GKV pflichtversichert. Du musst selbst eine Kasse wählen und dem Arbeitgeber die Entscheidung vor dem ersten Arbeitstag mitteilen. Der Arbeitgeber meldet alles Weitere, und die Mitgliedschaft startet automatisch.

Wann übernimmt der Arbeitgeber den gesamten Krankenversicherungsbeitrag?

Liegt das Ausbildungsgehalt unter der Geringverdienergrenze, übernimmt der Arbeitgeber den gesamten Beitrag. 2025 lag diese Grenze bei 325 Euro im Monat. Den aktuellen Wert für 2026 findest du auf der Kassenwebsite oder beim Arbeitgeber. Für die meisten Azubis spielt diese Regel keine Rolle, da die Mindestausbildungsvergütung seit 2024 deutlich über dieser Grenze liegt.

Quellen

Zuletzt geprüft: 01.09.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Weiterlesen