Lokführer: Ausbildung und Gehalt für Ausländer

- Der offizielle Beruf heißt Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre und ist seit 2022 in der Lokführer- und Transportausbildungsverordnung (LTAusbV) geregelt.
- Gesetzliche Mindestvergütung bei Beginn 2026: 724 €, 854 € und 977 € brutto pro Lehrjahr. Die tarifliche Vergütung in diesem Beruf liegt laut BIBB (Stand 01.10.2025) im Schnitt bei 1.256 €, 1.322 € und 1.392 €.
- Nach der Ausbildung liegt das Medianentgelt in Vollzeit laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bei 4.251 € brutto im Monat, die mittlere Hälfte verdient zwischen 3.889 € und 4.779 €.
- Den Triebfahrzeugführerschein erteilt das Eisenbahn-Bundesamt ab 20 Jahren nach ärztlicher und psychologischer Untersuchung. Für die Lizenz verlangt das Gesetz Deutsch auf B1, die Deutsche Bahn nimmt für Ausbildung und Quereinstieg aber nur Bewerber mit B2. Mit §24 sind Arbeit und Ausbildung erlaubt, sonst braucht es §16a.
Der Beruf und die Ausbildungsdauer
Umgangssprachlich Lokführer, offiziell Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport: eine duale Ausbildung über drei Jahre. Das regelt die Lokführer- und Transportausbildungsverordnung (LTAusbV) von 2022. Bis 2022 hieß der Beruf Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Lokführer und Transport.
Lokführerinnen und Lokführer fahren Loks und Triebfahrzeuge im Personen- und Güterverkehr, prüfen Züge vor der Fahrt und stellen im Rangierbetrieb Züge zusammen. Sie arbeiten bei Eisenbahnunternehmen im Personen- und Güterverkehr, meist im Schichtdienst. So beschreibt es BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.
Gelernt wird im Betrieb und in der Berufsschule. Die Eintragung des Vertrags bei der IHK beantragt der Ausbildungsbetrieb (§ 36 BBiG). 2024 begannen 1.080 Personen die Ausbildung: 57 % hatten einen mittleren Bildungsabschluss, 28 % die Hochschulreife, 12 % den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss.
Ausbildungsvergütung nach Lehrjahren
Gesetzliche Untergrenze und Tarif liegen in diesem Beruf weit auseinander. Die Mindestvergütung nach § 17 BBiG gilt für Ausbildungsbeginne 2026. Die Tarifwerte des BIBB sind Durchschnitte über alle Tarifverträge für diesen Beruf, Stand 01.10.2025.
| Lehrjahr | Mindestvergütung § 17 BBiG, Beginn 2026 | Tarif im Schnitt, BIBB |
|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 724 € | 1.256 € |
| 2. Lehrjahr | 854 € | 1.322 € |
| 3. Lehrjahr | 977 € | 1.392 € |
Gehalt nach der Ausbildung
Das Medianentgelt in Vollzeit liegt bei 4.251 € brutto im Monat. So der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit für Triebfahrzeugführer im Eisenbahnverkehr (KldB 52202), Anforderungsniveau Fachkraft, Stand 31.12.2025. Ein Viertel verdient weniger als 3.889 €, ein Viertel mehr als 4.779 €.
Nach Bundesländern reicht der Median von 4.123 € in Mecklenburg-Vorpommern bis 4.372 € in Nordrhein-Westfalen. Stellen findest du in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit.
Voraussetzungen: Ausbildung und Führerschein
Für den Start der Ausbildung schreibt das Gesetz keinen bestimmten Schulabschluss vor. Laut BERUFENET prüfen die Betriebe aber in der Regel schon vor dem Vertrag die gesundheitliche und psychologische Eignung mit Tests. Wer unter 18 ist, braucht eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung.
Wer selbstständig einen Zug fährt, braucht den Triebfahrzeugführerschein vom Eisenbahn-Bundesamt und eine Zusatzbescheinigung des Unternehmens. Die Voraussetzungen stehen in § 5 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV):
- Alter: mindestens 20 Jahre. Ab 18 gibt es den Führerschein für deutsche Strecken mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten.
- Schule: abgeschlossene Schulausbildung im Sekundarbereich I.
- Gesundheit: Untersuchung bei einem anerkannten Arzt (Sehen, auch Farbsehen, Hören, Sprechen) und bei einem anerkannten Psychologen.
- Fachwissen: Prüfung der allgemeinen Fachkenntnisse. Die bestandene Prüfung nach LTAusbV zählt als Nachweis.
- Zuverlässigkeit: fehlt sie, etwa bei Suchterkrankung oder erheblichen oder wiederholten Verkehrsverstößen, gibt es keinen Führerschein.
- Sprache: für die Zusatzbescheinigung Deutsch mindestens auf B1 (TfV, Anlage 7). Nachweis: deutscher Schulabschluss oder B1-Zertifikat.
Der Führerschein gilt zehn Jahre, das Eisenbahn-Bundesamt erhebt für die Erteilung 150 € Gebühr. Für die Ausbildung verlangen Arbeitgeber oft mehr: Die Deutsche Bahn setzt für Ausbildung und Quereinstieg Deutsch mindestens auf B2 voraus (Stellenseiten auf db.jobs, Stand Oktober 2026). Wege in die Ausbildung mit B1: Ausbildung mit B1.
Quereinsteiger: zwei Wege in den Führerstand
Erster Weg: dieselbe Ausbildung, aber kürzer. Die Ausbildungszeit lässt sich verkürzen, wenn du und der Betrieb gemeinsam einen Antrag stellen, die IHK entscheidet (§ 8 BBiG). So geht es: Ausbildung verkürzen.
Zweiter Weg: Ausbildung direkt zum Triebfahrzeugführerschein, ohne IHK-Abschluss. Sie läuft bei einer vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannten Stelle oder bei einer Eisenbahn für das eigene Personal (§ 6 TfV). Geprüft wird nach der Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung (TfPV), und das Eisenbahn-Bundesamt nimmt den Führerscheinantrag mit dieser Prüfungsbescheinigung genauso an wie mit dem IHK-Zeugnis. Alter, Gesundheit und Sprache gelten genauso. Eine Dauer legt das Gesetz nicht fest, sie hängt vom Anbieter ab.
Ob die Agentur für Arbeit so eine Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein fördert, entscheidet sie nach § 81 SGB III.
Aufenthalt: §24, §16a und §18a
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) sind Arbeit und Ausbildung ohne gesonderte Erlaubnis möglich. Nach § 4a AufenthG berechtigt ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, solange kein Gesetz sie verbietet, und das muss im Dokument stehen. Den Vergleich mit §16a rechnet der Artikel §24 und Ausbildung: lohnt sich der Wechsel zu §16a? durch.
Ohne diesen Status braucht es eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG für die betriebliche Ausbildung. Sie wird in der Regel mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt und erlaubt eine Nebenbeschäftigung bis 20 Stunden pro Woche. Nach dem Abschluss ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG möglich: für Fachkräfte mit Berufsausbildung zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung. Mehr dazu: Aufenthaltserlaubnis nach der Ausbildung. Der Überblick: Ausbildung in Deutschland für Ausländer 2026: der komplette Weg.
FAQ
Wie viel verdient man in der Lokführer-Ausbildung?
Die gesetzliche Mindestvergütung nach § 17 BBiG beträgt bei Beginn 2026: 724 € im ersten, 854 € im zweiten und 977 € im dritten Lehrjahr. Die tarifliche Vergütung in diesem Beruf liegt laut BIBB (Stand 01.10.2025) im Schnitt bei 1.256 €, 1.322 € und 1.392 € brutto im Monat.
Wie hoch ist das Gehalt nach der Lokführer-Ausbildung?
Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand 31.12.2025) liegt der Median für Triebfahrzeugführer auf Fachkraftniveau bei 4.251 € brutto im Monat in Vollzeit. Ein Viertel verdient weniger als 3.889 €, ein Viertel mehr als 4.779 €.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Lokführer?
Drei Jahre im dualen System (LTAusbV). Die Abschlussprüfung zählt als Nachweis der allgemeinen Fachkenntnisse, den Triebfahrzeugführerschein selbst erteilt das Eisenbahn-Bundesamt auf Antrag.
Welche Anforderungen gelten für Ausländer in der Lokführer-Ausbildung?
Für den Ausbildungsstart schreibt das Gesetz keinen bestimmten Schulabschluss vor, die Betriebe prüfen aber meist die gesundheitliche und psychologische Eignung. Für den Triebfahrzeugführerschein verlangt die TfV 20 Jahre, einen Abschluss im Sekundarbereich I, ärztliche und psychologische Untersuchung und Zuverlässigkeit, für die Zusatzbescheinigung Deutsch mindestens auf B1. Die Deutsche Bahn nimmt für Ausbildung und Quereinstieg nur Bewerber mit Deutsch mindestens auf B2. Dazu ein Aufenthaltsstatus, der die Ausbildung erlaubt.
Kann man als Quereinsteiger Lokführer werden?
Ja. Erster Weg: die Ausbildung, verkürzt auf gemeinsamen Antrag mit dem Betrieb, die IHK entscheidet (§ 8 BBiG). Zweiter Weg: die Ausbildung direkt zum Triebfahrzeugführerschein bei einer vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannten Stelle oder einer Eisenbahn (§ 6 TfV) mit Prüfung nach TfPV.
Quellen
- BERUFENET: Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport
- BIBB: Tarifliche Ausbildungsvergütungen nach Berufen, Stand 01.10.2025
- Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit: Triebfahrzeugführer (KldB 52202)
- § 17 BBiG: Mindestvergütung
- § 8 BBiG: Verkürzung der Ausbildungsdauer
- LTAusbV: Lokführer- und Transportausbildungsverordnung
- § 5 TfV: Voraussetzungen für den Triebfahrzeugführerschein
- TfV, Anlage 7: Sprachkenntnisse
- Eisenbahn-Bundesamt: Triebfahrzeugführerschein
- § 4a AufenthG: Zugang zur Erwerbstätigkeit
- § 16a AufenthG: Berufsausbildung
- § 18a AufenthG: Fachkräfte mit Berufsausbildung
Zuletzt geprüft: 08.10.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.