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Berichtsheft / Ausbildungsnachweis 2026: führen + echte Beispiele

Auszubildende füllt von Hand das Berichtsheft am Schreibtisch aus
Foto: Thought Catalog / Unsplash
Pflicht
nach §13 Satz 2 Nr. 7 BBiG, ohne Heft kein Examen (§43)
1 Seite
ca. eine DIN-A4-Seite pro Woche (BIBB-Empfehlung)
2 Unterschriften
Azubi + Ausbilder, Betrieb prüft mind. monatlich
Arbeitszeit
du darfst es am Arbeitsplatz führen (§14 Abs. 2)
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Berichtsheft (offiziell Ausbildungsnachweis) ist Pflicht: §13 Satz 2 Nr. 7 BBiG schreibt es jeder Azubi vor, und ohne abgezeichnetes Heft lässt dich die Kammer nach §43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG nicht zur Abschlussprüfung zu.
  • Du führst es täglich oder wöchentlich, etwa eine A4-Seite pro Woche, und darfst das während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz machen. Dein Betrieb stellt das Heft kostenlos und prüft es mindestens einmal im Monat.
  • In jede Woche gehören: Berichtszeitraum, betriebliche Tätigkeiten mit Stunden, Unterweisungen und die Themen der Berufsschule, plus zwei Unterschriften mit Datum. Schriftlich oder elektronisch ist seit 2020 gleichwertig.
  • Unten findest du echte, anonymisierte Beispieleinträge aus 80 Wochen Praxis und eine leere Wochen-Vorlage zum Abschreiben.

Ist das Berichtsheft Pflicht?

Ja, das Berichtsheft ist Pflicht. §13 Satz 2 Nr. 7 BBiG verpflichtet jede Auszubildende, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen. Die Vorlage des abgezeichneten Hefts ist nach §43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Kurz: ohne Berichtsheft kein Examen.

Dein Betrieb hat zwei Pflichten dazu: er stellt dir das Heft, die Formblätter oder das IT-Programm kostenlos zur Verfügung (§14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG) und muss dir Gelegenheit geben, es während der Ausbildungszeit am Arbeitsplatz zu führen (§14 Abs. 2 BBiG). Du musst das Heft also nicht heimlich abends zu Hause schreiben, es ist Teil deiner bezahlten Arbeitszeit.

Was in jede Woche gehört

In jede Woche gehören sechs Bausteine. Die Mindestanforderungen kommen aus der BIBB-Empfehlung vom 02.10.2020, die alle IHK und Kammern übernehmen. Halte es einfach: stichwortartig, nicht in ganzen Aufsätzen. Ziel sind ungefähr eine DIN-A4-Seite pro Woche.

BausteinWas reingehörtPflicht?
KopfName, Ausbildungsjahr, Berichtszeitraum (Woche von bis)Ja
Betriebliche TätigkeitenWas du im Betrieb gemacht hast, stichwortartig, mit ungefährer StundenzahlJa
Unterweisungen / betrieblicher UnterrichtSchulungen, Einweisungen, Erklärungen durch Kollegen oder AusbilderJa
BerufsschuleThemen und Lernfelder des Berufsschulunterrichts dieser WocheJa
UnterschriftenDatum und Unterschrift von dir und der Ausbilderin oder dem AusbilderJa
Laufende Nr. mit Bezug zum AusbildungsrahmenplanVerweis auf den passenden Punkt im RahmenplanNur im erweiterten Muster

Schriftlich oder elektronisch ist seit der BBiG-Reform 2020 gleichwertig (§13 Satz 2 Nr. 7 BBiG). Beim elektronischen Heft reicht eine einfache elektronische Bestätigung, etwa eine Freigabe im Programm oder eine bestätigende E-Mail. Wichtig zu wissen: das Heft wird in der Prüfung nicht benotet (BIBB). Es muss nur vorgelegt und abgezeichnet sein. Es zählt Vollständigkeit, nicht schöne Sprache.

Leere Wochen-Vorlage zum Abschreiben

So sieht eine leere Woche aus. Wenn dein Betrieb kein eigenes Muster hat, kopier diese Struktur in dein Heft oder Dokument. Sie deckt alle Pflichtfelder ab und passt auf eine A4-Seite.

Vorlage: eine Berichtsheft-Woche Name: __________ · Ausbildungsjahr: ___ · Woche vom ___ bis ___

1. Betriebliche Tätigkeiten (Abteilung, Aufgabe, ca. Stunden)
Mo: __________
Di: __________
Mi: __________
Do: __________
Fr: __________

2. Unterweisungen / betrieblicher Unterricht
__________

3. Berufsschule (Lernfeld + Thema)
__________

Datum, Unterschrift Azubi: __________ · Datum, Unterschrift Ausbilder/in: __________
Sortierte Ordner und Dokumente im Buero, wie sie in einem Berichtsheft beschrieben werden
Foto: Maarten van den Heuvel / Unsplash

Echte Beispieleinträge aus der Praxis

Hier wird es konkret. Die meisten Vorlagen im Netz sind leer. Darum zeige ich dir drei echte, anonymisierte Wochen aus meinem eigenen Berichtsheft (mein Ausbildungsbetrieb ist ein Handelsunternehmen mit Onlineshop, Abteilungen Vertrieb, Lager, Buchhaltung und Digital Marketing). Firma, Branche und Software sind bewusst weggelassen, die Formulierungen kannst du als Muster nehmen.

Beispiel 1: erste Woche, Einstieg

Woche 1, betriebliche Tätigkeiten Kennenlernen der Abteilungen Vertrieb, Lager, Buchhaltung und Digital Marketing, Vorstellung bei den jeweiligen Ansprechpartnern (ca. 8 Std.). Rundgang durch den Betrieb und das Lager (ca. 3 Std.). Einführung in das Warenwirtschafts- und Buchhaltungssystem: angeschaut, wie Online-Bestellungen aus dem Shop ins System einlaufen und dort weiterverarbeitet werden (ca. 12 Std.).
Berufsschule: noch kein Unterricht in dieser Woche.

Beispiel 2: Belegbearbeitung

Woche 2, betriebliche Tätigkeiten Lieferscheine und Rechnungen gescannt, alphabetisch sortiert und in die passenden Ordner abgelegt (ca. 6 Std.). Eingangslieferscheine und Eingangsrechnungen im System erfasst und gebucht (ca. 10 Std.). Aus einem Lieferschein eine Rechnung erstellt und dabei die hinterlegte Preisklasse des Kunden geprüft (ca. 5 Std.).
Berufsschule: Lernfeld zu Geschäftsprozessen und Belegfluss im Unternehmen.

Beispiel 3: Dezember, Jahresende

Woche im Dezember, betriebliche Tätigkeiten Vorbereitung auf den Jahresabschluss: Rechnungen an Kunden verschickt und offene Online-Bestellungen bearbeitet (ca. 9 Std.). Kassenschnitt und Abrechnungen geführt (ca. 6 Std.). Produktkarten im Google Merchant Center gepflegt (ca. 4 Std.). Einweisung, wie man formelle Briefe schreibt (ca. 2 Std.).
Berufsschule: Lernfeld zu kaufmännischer Steuerung und Kontrolle.
Hinweis: in der Woche der Betriebsferien reicht eine kurze Notiz, zum Beispiel "Betriebsferien, kein betrieblicher Einsatz".

Bezug zur Berufsschule und zu den Lernfeldern

Verbinde jede Woche mit der Berufsschule. Die Themen des Berufsschulunterrichts gehören laut BIBB-Empfehlung ausdrücklich ins Heft. Am besten schreibst du nicht nur das Fach, sondern das Lernfeld dazu. So sieht der Prüfer den roten Faden zwischen Betrieb und Schule, und du selbst lernst leichter, weil du Theorie und Praxis koppelst.

Beispiel aus der Praxis: in der Woche, in der ich Eingangsrechnungen gebucht habe, lief in der Schule das Lernfeld zu Beschaffungs- und Geschäftsprozessen. Beides in einer Zeile zu verknüpfen ("im Betrieb gebucht, in der Schule die Theorie dazu") macht das Heft wertvoll statt nur Pflicht.

Aus eigener Erfahrung Ich führe mein Berichtsheft jetzt seit rund 80 Wochen. Der ehrlichste Tipp, damit man es nicht schleifen lässt: trag es freitags in den letzten 15 Minuten ein, solange die Woche noch frisch ist. Wer drei Wochen liegen lässt, erfindet sie hinterher: das merkt jeder Ausbilder, und das Nachtragen kostet doppelt so lange. Ich halte mir dafür einen festen Termin im Kalender. Stichworte reichen, keine Aufsätze.

Häufige Fehler und wie es richtig geht

Die meisten Probleme entstehen nicht durch falsche Inhalte, sondern durch Schlampigkeit. Diese Tabelle zeigt die Klassiker, die das Abzeichnen verzögern oder im schlimmsten Fall die Zulassung gefährden.

Häufiger FehlerSo machst du es richtig
Wochenlang nichts eintragen und alles vor der Prüfung nachschreibenJede Woche zeitnah, am besten freitags am Arbeitsplatz
Nur "diverse Bürotätigkeiten" hinschreibenKonkrete Aufgabe + Abteilung + ungefähre Stunden
Berufsschule vergessenLernfeld und Thema jeder Schulwoche notieren
Unterschrift oder Datum fehltBeide Unterschriften mit Datum, Betrieb prüft mind. monatlich
Firma und Software detailliert nennen, wenn man Auszüge teiltBeim Teilen anonymisieren, im echten Heft natürlich vollständig
Glauben, das Heft werde benotetEs wird nur vorgelegt, nicht bewertet, also Vollständigkeit zählt

Wenn du noch ganz am Anfang deiner Ausbildung stehst, hilft dir der Überblick im Guide Ausbildung in Deutschland für Ausländer 2026. Und wenn die Zwischenprüfung naht, lies, wie ich sie bestanden habe: Zwischenprüfung Büromanagement: so habe ich 88 von 100 geschafft.

FAQ

Ist das Berichtsheft Pflicht?

Ja. §13 Satz 2 Nr. 7 BBiG verpflichtet jede Azubi, einen Ausbildungsnachweis zu führen. Die Vorlage des abgezeichneten Hefts ist nach §43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG Voraussetzung für die Abschlussprüfung. Ohne Heft keine Zulassung.

Wie oft muss ich es führen?

Täglich oder wöchentlich, je nach Vorlage, etwa eine A4-Seite pro Woche (BIBB). Du darfst es während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz führen (§14 Abs. 2 BBiG). Dein Betrieb prüft mindestens einmal im Monat.

Wer muss unterschreiben?

Du und deine Ausbilderin oder dein Ausbilder, jeweils mit Datum. Bei Minderjährigen unterschreibt zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter. Die Berufsschule darf einsehen, muss aber nicht abzeichnen.

Papier oder elektronisch?

Beides ist seit der BBiG-Reform 2020 gleichwertig. Beim elektronischen Heft reicht eine einfache elektronische Bestätigung, etwa eine Freigabe im Programm oder eine bestätigende E-Mail. Dein Betrieb gibt das System vor.

Was, wenn ich Wochen vergessen habe?

Trag sie so genau wie möglich nach und sprich offen mit deinem Betrieb. Solange das Heft am Ende vollständig und abgezeichnet ist, ist die Zulassung gesichert. Künftig hilft ein fester wöchentlicher Termin gegen Lücken.

Wird das Berichtsheft benotet?

Nein. Es wird in der Zwischen- und Abschlussprüfung nicht bewertet (BIBB), nur vorgelegt und vom Betrieb abgezeichnet. Es zählt Vollständigkeit, nicht der Stil. Ein sauberes Heft hilft dir trotzdem beim Lernen.

Quellen

Zuletzt geprüft: 21.06.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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