Berufssprachkurs (BAMF): B1 bis C1 für die Ausbildung

- Der Berufssprachkurs (BSK) des BAMF ist berufsbezogenes Deutsch, das auf dem Integrationskurs aufbaut. Basiskurse führen von B1 auf B2 und von B2 auf C1, in der Regel mit je 400 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, der Kurs bis C2 mit 500 UE.
- Kein Kostenbeitrag für Arbeitslose, Beziehende von Grundsicherungsgeld (bis 01.07.2026: Bürgergeld) und Arbeitslosengeld, Azubis und Beschäftigte unter der Einkommensgrenze. Andere Beschäftigte zahlen 2,56 Euro je UE, nach bestandener Prüfung gibt es auf Antrag die Hälfte zurück.
- Voraussetzung: abgeschlossener Integrationskurs oder Niveau B1, für einzelne Kurse reicht weniger. Ukrainer mit §24 AufenthG nehmen zu den allgemeinen Bedingungen teil.
- Anmeldung: Teilnahmeberechtigung bei Jobcenter, Agentur für Arbeit oder BAMF, Kurs über KURSNET suchen, Einstufungstest beim Kursträger.
Was ist der Berufssprachkurs?
Der Berufssprachkurs (BSK) des BAMF ist ein staatliches Programm für berufsbezogenes Deutsch, das auf dem Integrationskurs aufbaut. Der Hauptweg führt von B1 auf B2 und von B2 auf C1. Während der Integrationskurs Alltagssprache vermittelt, geht es im BSK um Vorstellungsgespräche, Arbeitsverträge, berufliche E-Mails und Briefe sowie Fachvokabular. Ein Basiskurs B2 oder C1 umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, der Kurs bis C2 500 UE. Welcher Kurs passt, stellt der Kursträger über einen Einstufungstest fest.
Rechtsgrundlage sind §45a AufenthG und die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV). Durchgeführt werden die Kurse von BAMF-zugelassenen Kursträgern in ganz Deutschland, in Präsenz oder virtuell, in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit. Seit dem 01.10.2026 sind BSK auf B1, C1 und C2 wieder möglich, Kurse mit Ziel A2 sowie BSK Gewerbe/Technik und Einzelhandel finden weiterhin nicht statt. Den aktuellen Stand nennt die BAMF-Seite zu den Berufssprachkursen. Wer im Anschluss eine Ausbildung anstrebt, findet den vollständigen Weg im Guide Ausbildung in Deutschland für Ausländer 2026: der komplette Weg.
Wer teilnehmen darf: die Voraussetzungen 2026
Nötig sind ausreichende Deutschkenntnisse und eine der Lebenslagen, die die DeuFöV vorsieht.
- Sprache: abgeschlossener Integrationskurs oder nachgewiesenes Niveau B1. Weniger reicht nur für einzelne Kurse, zum Beispiel A2 für einen Job-BSK. Der Kurs mit Ziel B1 ist für alle gedacht, die trotz Integrationskurs B1 nicht erreicht haben.
- Lebenslage: bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend oder ausbildungsuchend gemeldet, Bezug von Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld, Beschäftigung mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen, laufende Ausbildung oder unterschriebener Ausbildungsvertrag, laufendes Anerkennungsverfahren.
- Personenkreis: Zugewanderte aus Drittstaaten, EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Für Geduldete gelten zusätzliche Bedingungen.
Wer schon in der Ausbildung ist oder einen Ausbildungsvertrag hat, beantragt die Teilnahmeberechtigung selbst beim BAMF. Für Azubis ist der Kurs kostenlos.
Welches Deutschniveau für die Ausbildung nötig ist
Das hängt vom Beruf und vom Ausbildungsbetrieb ab. Die genaue Anforderung steht in der Stellenanzeige, Auskunft geben die zuständige Kammer und bei reglementierten Berufen wie der Pflege die Anerkennungsstelle. Welcher BSK passt, richtet sich nach dem Startniveau:
| Kurs | Startniveau | Ziel | Umfang |
|---|---|---|---|
| Basis-BSK B2 | B1 | B2 | in der Regel 400 UE |
| Basis-BSK C1 | B2 | C1 | in der Regel 400 UE |
| Basis-BSK C2 | C1 | C2 | in der Regel 500 UE |
| Spezial-BSK B1 | A2, wenn B1 trotz Integrationskurs nicht erreicht wurde | B1 | in der Regel 400 UE |
| Azubi-BSK | während der Ausbildung oder davor mit Ausbildungsvertrag | Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfung | 70 bis 150 UE je Berufsschuljahr |
Was der Berufssprachkurs 2026 kostet
Für viele ist der Kurs kostenlos, einen Kostenbeitrag zahlen nur Beschäftigte über der Einkommensgrenze. Im Einzelnen:
- Arbeitslose, Grundsicherungsgeld, Arbeitslosengeld. Kein Kostenbeitrag, denn den zahlen nach der DeuFöV nur Beschäftigte. Das Grundsicherungsgeld hat zum 01.07.2026 das Bürgergeld abgelöst.
- Azubis. Kein Kostenbeitrag während einer Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung. Dem Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten, hilfreich ist nur die Freistellung für den Kurs.
- Beschäftigte unter der Grenze. Kein Kostenbeitrag, wenn das Bruttoentgelt 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt. Die Grenze steigt um je 10 Prozent für das erste und das zweite Kind. Befreit sind auch Beschäftigte, die zusätzlich Grundsicherungsgeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
- Beschäftigte über der Grenze. 2,56 Euro je UE, das sind 50 Prozent des Kostenerstattungssatzes. Bei 400 UE ergibt das 1.024 Euro. Der Arbeitgeber kann den Beitrag übernehmen. Wer innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung die Prüfung besteht, bekommt auf Antrag 50 Prozent des gezahlten Beitrags vom BAMF zurück.
Bei einem Abbruch ohne wichtigen Grund bleibt der Beitrag fällig, auch für Beschäftigte, die wegen ihres Einkommens befreit waren.
In vier Schritten zum Berufssprachkurs
Ohne Teilnahmeberechtigung nimmt kein Kursträger an. Der Ablauf:
- Zuständige Stelle klären. Arbeitsuchend gemeldet oder Bezug von Grundsicherungsgeld bzw. Arbeitslosengeld: Jobcenter oder Agentur für Arbeit. Beschäftigt, in Ausbildung oder im Anerkennungsverfahren ohne Leistungsbezug: der zuständige Hauptstandort des BAMF.
- Teilnahmeberechtigung holen. Beschäftigte und Azubis stellen dafür einen Antrag mit dem Vordruck des BAMF. Die Berechtigung erlischt nach drei Monaten, wenn man sich bis dahin bei keinem Kursträger angemeldet hat.
- Kurs finden. Das tagesaktuelle Kursangebot zeigt KURSNET der Bundesagentur für Arbeit, einen Auszug bekommt man mit der Teilnahmeberechtigung.
- Anmelden und Einstufungstest machen. Der Kursträger ermittelt den Sprachstand und ordnet den passenden Kurs zu.
Kurse gibt es in Präsenz und online, in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit. Eine Kombination mit Arbeit oder Ausbildung ist also möglich.
Berufssprachkurs und §24: was Ukrainer wissen sollten
Ukrainer mit vorübergehendem Schutz nach §24 AufenthG nehmen am BSK zu den allgemeinen Bedingungen teil. Die DeuFöV gilt für alle Ausländerinnen und Ausländer, entscheidend sind Sprachniveau und Lebenslage. Die Teilnahmeberechtigung erteilt das Jobcenter bei Bezug von Grundsicherungsgeld, die Agentur für Arbeit bei Meldung als arbeitsuchend und das BAMF bei Beschäftigung oder Ausbildung. Die Ausländerbehörde ist dafür nicht zuständig.
Wer schon einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat, kann einen ausbildungsvorbereitenden Azubi-BSK noch vor Ausbildungsbeginn besuchen und danach begleitend zur Berufsschule weitermachen. Das BAMF bündelt diese Kurse in vier Bereiche: Handwerk, Gewerbe und Technik, Pflege, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Lager und Logistik. Den Unterschied zwischen §24 und §16a für die Ausbildung erklärt der Artikel §24 und Ausbildung: lohnt sich der Wechsel zu §16a.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Integrationskurs und Berufssprachkurs?
Der Integrationskurs vermittelt Alltagssprache, der BSK baut darauf auf und vermittelt Deutsch für den Beruf: Vorstellungsgespräche, Arbeitsverträge, berufliche E-Mails und Fachvokabular. Basiskurse führen von B1 auf B2 und von B2 auf C1, in der Regel mit je 400 UE à 45 Minuten, der Kurs bis C2 mit 500 UE. Durchgeführt werden sie vom BAMF nach §45a AufenthG und der DeuFöV.
Wer darf am Berufssprachkurs teilnehmen?
Nötig sind ein abgeschlossener Integrationskurs oder Niveau B1 (für einzelne Kurse weniger) und eine dieser Lebenslagen: arbeits- oder ausbildungsuchend gemeldet, Bezug von Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld, Beschäftigung mit Sprachbedarf, Ausbildung oder Ausbildungsvertrag, Anerkennungsverfahren. Vorübergehender Schutz nach §24 AufenthG ist kein Hindernis, es gelten die allgemeinen Regeln.
Was kostet der Berufssprachkurs?
Kein Kostenbeitrag für Arbeitslose, Beziehende von Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld, Azubis und Beschäftigte, deren Bruttoentgelt 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht übersteigt (plus je 10 Prozent für das erste und zweite Kind). Beschäftigte darüber zahlen 2,56 Euro je UE, bei 400 UE also 1.024 Euro, der Arbeitgeber kann das übernehmen. Nach bestandener Prüfung erstattet das BAMF auf Antrag 50 Prozent des Beitrags.
Welches Deutschniveau brauche ich für eine Ausbildung?
Das hängt vom Beruf und vom Betrieb ab: Maßgeblich sind die Stellenanzeige, die Kammer und bei reglementierten Berufen wie der Pflege die Anerkennungsstelle. Der BSK hilft auf das nötige Niveau: von B1 auf B2, von B2 auf C1, und während der Ausbildung gibt es den kostenlosen Azubi-BSK.
Wie melde ich mich für den Berufssprachkurs an?
Zuerst die Teilnahmeberechtigung holen: beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit bei Leistungsbezug oder Meldung als arbeitsuchend, sonst beim BAMF. Dann innerhalb von drei Monaten über KURSNET einen Kurs suchen und sich beim Kursträger anmelden. Der Kursträger legt den passenden Kurs nach einem Einstufungstest fest.
Können Ukrainer mit §24 am Berufssprachkurs teilnehmen?
Ja, zu den allgemeinen Bedingungen: Entscheidend sind Sprachniveau und Lebenslage. Die Teilnahmeberechtigung erteilt je nach Situation das Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder das BAMF, nicht die Ausländerbehörde.
Quellen
- BAMF: Berufssprachkurse (berufsbezogene Deutschsprachförderung)
- BAMF: Berufssprachkurse für Azubis
- Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV, gesetze-im-internet.de)
- §45a AufenthG (Berufssprachkurse, gesetze-im-internet.de)
- §24 AufenthG (vorübergehender Schutz, gesetze-im-internet.de)
- Bundesagentur für Arbeit: Suche nach Berufssprachkursen (KURSNET)
- Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab
Zuletzt geprüft: 06.10.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.