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Chancenkarte und Ausbildung 2026: Was wirklich funktioniert

Person mit Laptop sucht Ausbildungsplatz in Deutschland mit der Chancenkarte
Foto: Unsplash
§20a AufenthG
erlaubt Ausbildungssuche ausdrücklich, kein Verbot im Gesetz
20 Std./Woche
Arbeit erlaubt während der Suche auf der Chancenkarte
6 Punkte
Mindestpunktzahl für Weg 1 des Punktesystems
max. 2 Jahre
Gültigkeit der Chancenkarte (1 Jahr plus Verlängerung)
Das Wichtigste in Kürze
  • §20a AufenthG nennt Berufsausbildung ausdrücklich als erlaubten Zweck der Chancenkarte. Die IHK bestätigt das auf direkte Nachfrage. Die Verwirrung im Netz kommt von veralteten Texten.
  • Während der Suche darf man bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Nach Vertragsabschluss wechselt man auf §16a AufenthG, den normalen Aufenthaltstitel für Berufsausbildung.
  • Für Weg 1 braucht man mindestens 6 Punkte im Punktesystem (aktueller Rechner: make-it-in-germany.com). Wer seinen Abschluss als deutsches Äquivalent anerkannt hat, braucht keine Punkte.
  • Die größten Hürden sind Deutschkenntnisse (meist B1 bis B2 vorausgesetzt) und das Timing: Bewerbungen für September-Start laufen meist Oktober bis Februar.

Auf der Chancenkarte einen Ausbildungsplatz suchen? Das ist möglich. §20a Aufenthaltsgesetz erlaubt das ausdrücklich. Die Verwirrung im Netz kommt von veralteten Texten. Im Gesetz steht kein Verbot.

Was ist die Chancenkarte

Die Chancenkarte wurde 2024 eingeführt als Teil einer Reform, mit der Deutschland qualifizierte Fachkräfte anziehen will. Die Karte gilt bis zu einem Jahr. In dieser Zeit kannst du im Land leben und nach Arbeit oder einem Ausbildungsplatz suchen. Bei Bedarf wird sie um ein weiteres Jahr verlängert, maximal also zwei Jahre.

Woher kommt die Verwirrung im Netz

Manche Quellen schreiben, die Chancenkarte sei für die Ausbildungssuche nicht geeignet. Die IHK sagt auf direkte Nachfrage das Gegenteil. Und das Gesetz gibt ihr recht.

§20a AufenthG nennt „Berufsausbildung" ausdrücklich als einen der erlaubten Zwecke. Da die Karte als Instrument für Fachkräfte vermarktet wird, schließen viele daraus, dass Ausbildung nicht dazugehört. Doch nach deutschem Recht gilt, wer eine Ausbildung abgeschlossen hat, als Fachkraft. Ausnahmen gibt es keine.

Was auf der Chancenkarte erlaubt ist

Während der Suche darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, also zumindest ein kleines Einkommen haben, solange du noch einen Ausbildungsplatz suchst. Hast du einen gefunden, wechselst du auf §16a AufenthG, den Aufenthaltstitel für Berufsausbildung. Das ist ein ganz normaler Grundlagenwechsel, den die Ausländerbehörde regelmäßig bearbeitet. Wie §16a im Detail funktioniert und was sich vom §24 unterscheidet, liest du im Artikel §24 und §16a im Vergleich.

Voraussetzungen 2026

Es gibt zwei Wege zur Chancenkarte.

Weg 1: Ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss. Du bewirbst dich über ein Punktesystem und brauchst mindestens 6 Punkte (Anlage zum AufenthG). Bei Deutsch zählt nur die höchste Stufe. Den aktuellen Rechner findest du auf make-it-in-germany.com.

KriteriumPunkte
Teilanerkennung: Anerkennungsstelle verlangt noch Ausgleichsmaßnahmen4
Deutsch B2 oder höher3
Deutsch B12
Deutsch A21
Englisch C11
Alter bis 35 Jahre2
Alter über 35 bis 40 Jahre1
Berufserfahrung: 5 Jahre in den letzten 7 Jahren3
Berufserfahrung: 2 Jahre in den letzten 5 Jahren2
Beruf aus der Engpassliste1
Mindestens 6 Monate legal in Deutschland in den letzten 5 Jahren1
Ehepartner beantragt ebenfalls die Chancenkarte1
Mindestpunktzahl für die Karte6

Weg 2: Ausländischer Abschluss als deutsches Äquivalent anerkannt. Dann brauchst du keine Punkte, du giltst als Fachkraft. Die Gleichwertigkeit muss dafür schon festgestellt sein, ein nur eingeleitetes Anerkennungsverfahren reicht nicht. Verlangt die Anerkennungsstelle noch Ausgleichsmaßnahmen, bringt das im Punktesystem 4 Punkte.

Ukrainer mit vorübergehendem Schutz (§24 AufenthG): Wer schon in Deutschland ist, bekommt die Chancenkarte nur mit einem Titel nach Abschnitt 3 oder 4 AufenthG, also zu Ausbildung, Studium oder Arbeit (§20a Abs. 4). §24 gehört zu Abschnitt 5, mit ihm stellt die Ausländerbehörde keine Chancenkarte aus. Für eine Ausbildung brauchst du sie aber auch nicht: Mit §24 darfst du direkt eine Ausbildung machen, mehr dazu unter §24 und Ausbildung.

Unterlagen für die Karte Grundsätzlich brauchst du: Abschlusszeugnis mit notariell beglaubigter Übersetzung, Arbeitsverträge oder Arbeitsbuch, polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis der Lebensunterhaltssicherung (Richtwert: ab ca. 1.000 Euro monatlich auf dem Konto) und Sprachzertifikate. Die genaue Liste erfährst du bei der deutschen Botschaft oder auf make-it-in-germany.com.

Was die Ausbildung bezahlt

Eine Ausbildung wird vom ersten Tag an vergütet. Wie viel genau, hängt vom Beruf, dem Tarifvertrag und dem Bundesland ab. In IT, Industrie, Bankwesen und Logistik liegt die Vergütung oft über dem Durchschnitt.

AusbildungsjahrVergütung (Richtwert 2026)
1. Jahr620 bis 900 Euro
2. Jahr700 bis 1.000 Euro
3. Jahr800 bis 1.100 Euro und mehr

Wie viel netto von deiner Vergütung übrig bleibt und ob du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hast, zeigt unser Gehalts-Rechner. Eine vollständige Übersicht über die Ausbildung in Deutschland, vom Bewerbungsweg bis zur Förderung, findest du im Hauptguide Ausbildung für Ausländer 2026.

Was den Prozess erschwert

Es gibt zwei Haupthürden, die du einkalkulieren solltest.

Deutschkenntnisse. Die meisten Betriebe setzen mindestens B1 bis B2 voraus. Ohne das ist der Einstieg in einen Büro- oder technischen Beruf schwierig.

Timing. Deutsche Unternehmen nehmen Bewerbungen für Ausbildungsplätze mit Start im September meist zwischen Oktober und Februar an. Im Frühjahr anzukommen und noch im selben Jahr einen Platz zu finden, funktioniert realistisch nur in Mangelberufen: Gesundheitswesen, Altenpflege, Bau, Güterverkehr.

Chancenkarte und Ausbildung sind rechtlich kein Widerspruch. Das Gesetz lässt es zu, die IHK bestätigt es. Prüf deine Punkte auf make-it-in-germany.com, stell deine Unterlagen zusammen und stell den Antrag. Eine ausführliche Checkliste und eine Liste der Mangelberufe 2026 findest du im Bereich Wege auf deutschland-gecheckt.de.

FAQ

Darf ich auf der Chancenkarte einen Ausbildungsplatz suchen?

Ja. §20a AufenthG nennt Berufsausbildung ausdrücklich als einen der erlaubten Zwecke. Die IHK bestätigt das auf direkte Nachfrage. Die Verwirrung im Netz kommt von veralteten Texten, im Gesetz steht kein Verbot.

Wie lange gilt die Chancenkarte?

Die Karte gilt bis zu einem Jahr. Bei Bedarf wird sie um ein weiteres Jahr verlängert, maximal also zwei Jahre.

Wie viele Punkte brauche ich für die Chancenkarte?

Für Weg 1 (ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss) brauchst du mindestens 6 Punkte. Laut Anlage zum AufenthG gibt es zum Beispiel 4 Punkte für eine Teilanerkennung, 3 für Deutsch B2, 2 für B1, 1 für A2, 3 für 5 Jahre und 2 für 2 Jahre Berufserfahrung, 2 für ein Alter bis 35. Den aktuellen Rechner findest du auf make-it-in-germany.com. Für Weg 2 mit anerkanntem Abschluss als deutsches Äquivalent braucht man keine Punkte.

Darf ich auf der Chancenkarte arbeiten?

Ja, während der Suche bis zu 20 Stunden pro Woche.

Was passiert, wenn ich auf der Chancenkarte einen Ausbildungsplatz gefunden habe?

Du wechselst auf §16a AufenthG, den Aufenthaltstitel für Berufsausbildung. Das ist ein normaler Grundlagenwechsel, den die Ausländerbehörde regelmäßig bearbeitet.

Wie viel verdiene ich in der Ausbildung?

Richtwerte 2026: 1. Jahr 620 bis 900 Euro, 2. Jahr 700 bis 1.000 Euro, 3. Jahr 800 bis 1.100 Euro und mehr. Genaueres hängt vom Beruf, dem Tarifvertrag und dem Bundesland ab. In IT, Industrie, Bankwesen und Logistik liegt die Vergütung oft über dem Durchschnitt.

Quellen

Zuletzt geprüft: 01.07.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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