Sperrkonto für das Ausbildungsvisum 2026: die richtigen Beträge

- Für das Ausbildungsvisum nach §16a gilt ein Richtwert von 992 Euro pro Monat (11.904 Euro für 12 Monate), nicht 1.091 Euro. Quelle: Deutsche Botschaft in der Ukraine, Stand 2025.
- Die drei Zahlen im Internet (992 Euro, 1.048 Euro, 1.091 Euro) gelten für verschiedene Aufenthaltszwecke, nicht für verschiedene Jahre.
- Mit unterzeichnetem Ausbildungsvertrag kann das Konsulat den Betrag reduzieren oder ganz darauf verzichten, weil die Ausbildungsvergütung offiziell auf den Lebensunterhalt angerechnet wird.
- Vor der Antragstellung beim zuständigen Konsulat nachfragen und die aktuelle Botschaftsseite prüfen statt auf alte Foreneinträge verlassen.
Die kurze Antwort: Für das Ausbildungsvisum nach §16a liegt der Richtwert der deutschen Botschaft in der Ukraine bei 992 Euro pro Monat, also 11.904 Euro für 12 Monate (Stand 2025). Die aktuelle Seite der Botschaft ist unter ukraine.diplo.de zu finden.
Genau hier beginnt die Verwirrung: Im Internet kursieren drei Zahlen gleichzeitig: 992 Euro, 1.048 Euro und 1.091 Euro. In Foren werden sie als Beträge "verschiedener Jahre" diskutiert. Das stimmt nicht. Es handelt sich um Beträge für verschiedene Aufenthaltszwecke. Der Unterschied ist grundlegend.
Was das Auswärtige Amt offiziell sagt
Das Auswärtige Amt nennt bewusst keine einheitliche Zahl für alle. Die offizielle Position lautet: Der Betrag hängt vom Aufenthaltszweck ab, orientiert sich an den Förderhöchstsätzen des BAföG, und den konkreten Betrag erfährt man beim zuständigen Konsulat. Quelle: auswaertiges-amt.de/de/sperrkonto-375488.
Das klingt nach einem Ausweichen, ist aber nachvollziehbar. Ein Student, ein Studienbewerber ohne Zulassung, ein Chancenkarte-Bewerber und jemand, der mit einem unterzeichneten Ausbildungsvertrag einreist: Alle haben vom ersten Tag an unterschiedlichen Zugang zu Einkommen. Deshalb unterscheiden sich die Beträge.
Der maßgebliche Betrag für §16a: 992 Euro pro Monat
Die deutsche Botschaft in der Ukraine nennt für das Ausbildungsvisum eine konkrete Zahl: 992 Euro pro Monat. Auf dem Sperrkonto müssen 12 Monate hinterlegt sein, also 11.904 Euro. Das sind die Angaben für 2025, und genau darauf wird bei der Antragstellung Bezug genommen.
Diese Zahl ergibt sich aus dem Bedarfssatz nach BAföG. Ändert sich das BAföG, kann sich auch die Anforderung an das Sperrkonto ändern. Deshalb gilt: Immer die aktuelle Botschaftsseite vor der Antragstellung prüfen und sich nicht auf einen zwei Jahre alten Forenscreenshot verlassen.
Woher kommt die 1.091 Euro und warum gilt das nicht für dich
1.091 Euro pro Monat (13.092 Euro für 12 Monate) ist der Betrag für eine andere Kategorie: Studienbewerber ohne Zulassung, Chancenkarte-Bewerber und Forscher. Für §16a gilt das nicht.
Diese Gruppen haben vom ersten Tag an kein gesichertes Einkommen vom Arbeitgeber. Daher die höhere Anforderung. Wenn in einem Forum steht "für das Sperrkonto braucht man 1.091 Euro", bezieht sich das höchstwahrscheinlich auf die Regelungen für Studierende oder die Chancenkarte, nicht für die Ausbildung.
Wer einen unterzeichneten Ausbildungsvertrag hat und ein Visum nach §16a beantragt, für den gilt der Betrag von 1.091 Euro nicht.
Warum §16a günstiger ist
Hier gibt es eine wichtige Besonderheit: Die Ausbildungsvergütung, also das Gehalt während der Ausbildung, wird offiziell auf den Lebensunterhalt angerechnet. Das ist ausdrücklich in den Regelungen vorgesehen.
In der Praxis verlangen manche Konsulate bei einem vorliegenden Ausbildungsvertrag gar kein Sperrkonto. Andere fordern nur die Differenz zwischen dem Existenzminimum und der Höhe der Vergütung. Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung liegt 2025 je nach Branche und Ausbildungsjahr zwischen 600 und 1.100 Euro. Den genauen Betrag für deinen Beruf findest du in deinem Vertrag oder auf BIBB.de.
So eröffnest du ein Sperrkonto
Anbieter, die für diesen Zweck geeignet sind: Coracle, Expatrio, Fintiba. Die Eröffnung dauert einen bis mehrere Werktage. Das Geld muss vor der Visaerteilung eingezahlt sein. Nach der Einreise nach Deutschland wird der Betrag monatlich in gleichen Raten freigegeben.
Für das Konsulat benötigst du eine Bescheinigung über die Eröffnung des Sperrkontos mit Bestätigung des hinterlegten Betrags. Der Anbieter stellt sie automatisch aus, sobald das Geld eingegangen ist.
Fazit ohne Verwirrung
Drei verschiedene Beträge für drei verschiedene Situationen:
- §16a, Ausbildungsvisum: Richtwert 992 Euro pro Monat, 11.904 Euro für 12 Monate. Quelle: Deutsche Botschaft in der Ukraine, Stand 2025.
- Studienbewerber ohne Zulassung, Chancenkarte, Forscher: 1.091 Euro pro Monat, 13.092 Euro pro Jahr. Andere Kategorie, andere Regelungen.
- §16a mit unterzeichnetem Ausbildungsvertrag: Sperrkonto wird möglicherweise gar nicht verlangt oder der Betrag wird unter Berücksichtigung der Vergütung reduziert. Beim zuständigen Konsulat schriftlich nachfragen.
Prognosen für "2026" gibt es keine. Die Beträge gelten seit dem letzten offiziellen Update. Halte die Botschaftsseite vor der Antragstellung im Blick und verlasse dich nicht auf "aktualisierte" Foreneinträge. Mehr zum Weg in die Ausbildung insgesamt erklärt der Hauptguide Ausbildung für Ausländer 2026.
FAQ
Wie viel muss ich 2026 auf dem Sperrkonto für §16a hinterlegen?
Die Deutsche Botschaft in der Ukraine nennt für das Ausbildungsvisum nach §16a einen Richtwert von 992 Euro pro Monat. Für 12 Monate sind das 11.904 Euro. Das sind die Angaben für 2025. Vor der Antragstellung immer die aktuelle Botschaftsseite prüfen.
Woher kommen die verschiedenen Beträge im Internet?
Im Internet kursieren drei Zahlen: 992 Euro, 1.048 Euro und 1.091 Euro. Sie gelten nicht für verschiedene Jahre, sondern für verschiedene Aufenthaltszwecke. 992 Euro gilt für §16a (Ausbildungsvisum), 1.091 Euro für Studienbewerber ohne Zulassung, Chancenkarte-Bewerber und Forscher.
Gilt der Betrag von 1.091 Euro auch für das Ausbildungsvisum?
Nein. 1.091 Euro pro Monat (13.092 Euro für 12 Monate) gilt für Studienbewerber ohne Zulassung, Chancenkarte-Bewerber und Forscher. Wer einen unterzeichneten Ausbildungsvertrag hat und ein Visum nach §16a beantragt, für den gilt dieser Betrag nicht.
Muss ich bei einem Ausbildungsvertrag überhaupt ein Sperrkonto eröffnen?
Nicht unbedingt. Die Ausbildungsvergütung wird offiziell auf den Lebensunterhalt angerechnet. Manche Konsulate verlangen bei einem vorliegenden Ausbildungsvertrag gar kein Sperrkonto, andere fordern nur die Differenz zwischen Existenzminimum und Vergütung. Beim zuständigen Konsulat vor der Antragstellung schriftlich nachfragen.
Welche Anbieter eignen sich für das Sperrkonto?
Geeignete Anbieter sind Coracle, Expatrio und Fintiba. Die Eröffnung dauert einen bis mehrere Werktage. Das Geld muss vor der Visaerteilung eingezahlt sein. Der Anbieter stellt dem Konsulat automatisch eine Bescheinigung aus, sobald das Geld eingegangen ist.
Wann wird das Geld auf dem Sperrkonto freigegeben?
Nach der Einreise nach Deutschland wird der hinterlegte Betrag monatlich in gleichen Raten freigegeben.
Quellen
- Deutsche Botschaft in der Ukraine: Ausbildungsvisum §16a (Sperrkonto-Anforderungen, Stand 2025)
- Auswärtiges Amt: Sperrkonto und Lebensunterhalt
- BIBB: Ausbildungsvergütungen nach Berufen und Ausbildungsjahr
- §13 BAföG (Bedarfssätze als Grundlage der Sperrkonto-Anforderungen)
Zuletzt geprüft: 21.08.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.