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Ausländischen Führerschein umschreiben: Ablauf, Unterlagen und Fristen

Ausländischer Führerschein neben einem deutschen Führerschein auf einem Schreibtisch
Foto: Unsplash
6 Monate
darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat noch fahren, nachdem du deinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet hast
EU/EWR
Führerscheine gelten weiter, ein Umtausch ist nicht nötig
Anlage 11
Staatenliste der FeV für den Umtausch ohne Prüfung, seit 18.08.2026 auch mit der Ukraine
5,10 + 28,10 EUR
Gebühren nach GebOSt für Antrag und prüfungsfreie Erteilung, zuzüglich Auslagen
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit einem Führerschein aus einem Staat außerhalb von EU und EWR darfst du noch 6 Monate fahren, nachdem du deinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet hast (§29 Abs. 1 FeV). Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht das Datum der Einreise. EU- und EWR-Führerscheine musst du nicht umtauschen.
  • Ob du Prüfungen brauchst, regelt Anlage 11 FeV. Seit dem 18. August 2026 steht dort auch die Ukraine: Umtausch ohne Theorie- und Fahrprüfung. Für Belarus, Georgien oder Russland bleiben beide Prüfungen Pflicht, eine Fahrschulausbildung aber nicht.
  • Mit vorübergehendem Schutz nach §24 AufenthG wird ein gültiger ukrainischer Führerschein bis zum Ende dieses Schutzes anerkannt, derzeit bis 4. März 2028 (Verordnung (EU) 2022/1280).
  • Wer nach Ablauf der Frist ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat (§21 StVG), keine Ordnungswidrigkeit. Den Umtausch kannst du auch später noch beantragen.

Ein Führerschein aus einem Staat außerhalb von EU und EWR berechtigt dich in Deutschland noch 6 Monate zum Fahren, nachdem du hier deinen ordentlichen Wohnsitz begründet hast (§29 Abs. 1 FeV). Danach brauchst du einen deutschen Führerschein. Ob du dafür Prüfungen ablegen musst, hängt vom Ausstellungsstaat und von der Klasse ab.

Werden ausländische Führerscheine in Deutschland anerkannt?

Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten gelten in Deutschland weiter. Mit Wohnsitz in Deutschland darfst du im Umfang deiner Berechtigung fahren, ein Umtausch ist nicht nötig (§28 Abs. 1 FeV). Für Führerscheine aus anderen Staaten gilt: Die Berechtigung besteht noch 6 Monate nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland (§29 Abs. 1 Satz 4 FeV). Einen ordentlichen Wohnsitz hast du, wenn du wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Jahr hier wohnst (§7 Abs. 1 FeV).

Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag um bis zu 6 Monate verlängern, wenn du glaubhaft machst, dass du nicht länger als 12 Monate in Deutschland wohnen wirst (§29 Abs. 1 Satz 5 FeV). Sonderfall Ukraine: Hast du vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG, wird dein gültiger ukrainischer Führerschein bis zum Ende dieses Schutzes anerkannt, derzeit bis 4. März 2028. Eine beglaubigte Übersetzung dürfen die Behörden dafür nicht verlangen (Art. 3 der Verordnung (EU) 2022/1280).

Umtausch ohne Prüfung: welche Länder sind privilegiert?

Maßgeblich ist die Staatenliste in Anlage 11 der FeV. Für die dort genannten Staaten und Klassen entfallen je nach Eintrag Theorie- und Fahrprüfung, außerdem Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Fahrschulausbildung (§31 Abs. 1 FeV). Für alle anderen Staaten entfällt nur die Fahrschulausbildung, Theorie- und Fahrprüfung musst du ablegen (§31 Abs. 2 FeV).

GruppeVoraussetzungenBeispiele
Anlage-11-Staaten ohne PrüfungNur Unterlagen, keine PrüfungenUkraine (seit 18.08.2026), Japan, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Serbien, Montenegro
Übrige DrittstaatenUnterlagen plus Theorie- und Fahrprüfung, keine Pflicht zur FahrschuleBelarus, Georgien, Russland, Türkei, Kasachstan

Manche Einträge verlangen eine der beiden Prüfungen: Für Moldau entfällt nur die Theorie, die Fahrprüfung bleibt; für einige US-Bundesstaaten, etwa Florida, ist nur die Theorieprüfung nötig. Für die Ukraine gilt laut amtlicher Anmerkung: Die ukrainische Klasse A1 entspricht der deutschen Klasse AM. Für die Klassen C und D musst du gesundheitliche Eignung und Sehvermögen nachweisen; wurden C oder D ohne B erteilt, sind für B beide Prüfungen nötig. Die aktuelle Fassung von Anlage 11 steht auf gesetze-im-internet.de.

Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?

Nach §21 und §31 FeV brauchst du in der Regel:

  • Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Ort und Tag der Geburt
  • Original des ausländischen Führerscheins und eine Erklärung, dass er noch gültig ist (§31 Abs. 3 FeV)
  • biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung
  • Nachweis über deinen Wohnsitz in Deutschland, zum Beispiel die Meldebescheinigung
  • nur ohne Anlage-11-Privileg: Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle, nicht älter als 2 Jahre (§12 FeV), und Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
  • für die Klassen C und D: Nachweise über die gesundheitliche Eignung und das Sehvermögen
  • ausgefülltes Antragsformular der Fahrerlaubnisbehörde

Ob deine Behörde zusätzlich eine Übersetzung des Führerscheins verlangt und in welcher Form, erfährst du vor dem Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Wie läuft der Umtausch ab?

  1. Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde buchen. Sie ist Teil des Straßenverkehrsamts oder Landratsamts. Buche früh, damit der deutsche Führerschein innerhalb der 6 Monate fertig ist.
  2. Sehtest machen, falls nötig. Vorgeschrieben ist er nur ohne Anlage-11-Privileg; die Bescheinigung darf bei Antragstellung höchstens 2 Jahre alt sein (§12 Abs. 7 FeV).
  3. Übersetzung klären. Frag bei der Behörde nach, ob und in welcher Form sie eine Übersetzung verlangt.
  4. Unterlagen einreichen und die Gebühren bezahlen.
  5. Wenn Prüfungen erforderlich sind: Die Fahrerlaubnisbehörde beauftragt die Technische Prüfstelle, also TÜV oder DEKRA, mit der Prüfung (§22 Abs. 4 FeV). Eine Fahrschulausbildung ist nicht vorgeschrieben (§31 Abs. 2 FeV).
  6. Deutschen Führerschein abholen. Du bekommst ihn nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins. Die Behörde schickt diesen über das Kraftfahrt-Bundesamt an den Ausstellungsstaat zurück, wenn es eine Vereinbarung gibt, sonst bewahrt sie ihn auf (§31 Abs. 4 FeV).

Was kostet der Umtausch?

Die Gebühren legt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) bundesweit fest, dazu kommen Auslagen.

KostenartGebührHinweis
Prüfung des Antrags (Nr. 201 GebOSt)5,10 EURBei jedem Antrag
Erteilung ohne Prüfung (Nr. 202.2 GebOSt)28,10 EURFür Führerscheine aus EU, EWR und Anlage-11-Staaten
Theorieprüfung bei TÜV oder DEKRA (Nr. 401.1 und 401.3)21,00 EUR11,10 EUR plus 9,90 EUR für die Prüfung am PC, zuzüglich Mehrwertsteuer
Fahrprüfung Klasse B (Nr. 402.3)109,10 EURZuzüglich Mehrwertsteuer
Sehtestnicht in der GebOStNur ohne Anlage-11-Privileg, Preis bei der Sehteststelle erfragen

Zu den Gebühren kommen Auslagen, zum Beispiel Beträge, die anderen Behörden zustehen, und bei Prüfungen die Mehrwertsteuer (§2 Abs. 1 Nr. 7 und 9 GebOSt). Den genauen Betrag nennt dir deine Fahrerlaubnisbehörde. Fahrstunden sind bei einer Prüfung nicht vorgeschrieben.

Wann sollte man mit dem Umtausch beginnen?

6 Monate vergehen schneller als erwartet. Kurz vor Fristende zur Behörde zu gehen ist riskant: Ist der deutsche Führerschein nicht rechtzeitig fertig, darfst du in der Zwischenzeit nicht fahren. Plane den Antrag deshalb früh, besonders wenn du Prüfungen ablegen musst.

Nach Fristablauf ist Fahren eine Straftat Bis zum Ende der 6 Monate darfst du mit dem ausländischen Führerschein fahren. Wer danach ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar: Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§21 Abs. 1 StVG). Den Umtausch kannst du auch nach Ablauf der Frist beantragen, denn §31 FeV gilt auch für Fahrerlaubnisse, die zum Fahren in Deutschland berechtigt haben. Fahren darfst du aber erst wieder mit dem deutschen Führerschein.

FAQ

Muss man beim Umtausch eines ukrainischen Führerscheins eine Prüfung ablegen?

Seit dem 18. August 2026 nicht mehr: Die Ukraine steht in Anlage 11 FeV, für die Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE entfallen Theorie- und Fahrprüfung. Die ukrainische Klasse A1 wird zur deutschen Klasse AM. Für C und D musst du gesundheitliche Eignung und Sehvermögen nachweisen; wurden C oder D ohne B erteilt, sind für B beide Prüfungen nötig.

Was passiert, wenn der Umtausch nicht innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen wird?

Dann darfst du mit dem ausländischen Führerschein nicht mehr fahren. Wer trotzdem fährt, begeht eine Straftat nach §21 StVG, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird. Den Umtausch kannst du trotzdem noch beantragen, fahren darfst du erst wieder mit dem deutschen Führerschein. Hast du vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG, gilt ein gültiger ukrainischer Führerschein bis zum Ende dieses Schutzes.

Bekommt man den ausländischen Führerschein nach dem Umtausch zurück?

Nicht sofort. Den deutschen Führerschein bekommst du nur gegen Abgabe des ausländischen. Die Behörde schickt diesen über das Kraftfahrt-Bundesamt an den Ausstellungsstaat zurück, wenn es eine Vereinbarung gibt. Sonst bewahrt sie ihn auf und gibt ihn nur gegen Abgabe des deutschen Führerscheins wieder heraus; nach drei Jahren dürfen verwahrte Führerscheine vernichtet werden (§31 Abs. 4 FeV).

Welche Unterlagen braucht man für den Führerschein-Umtausch?

In der Regel: Reisepass oder Ausweisdokument, Original des ausländischen Führerscheins mit einer Erklärung zu seiner Gültigkeit, biometrisches Lichtbild, Nachweis des Wohnsitzes wie die Meldebescheinigung und das Antragsformular. Ohne Anlage-11-Privileg kommen Sehtestbescheinigung und Erste-Hilfe-Nachweis dazu, für C und D Nachweise über Eignung und Sehvermögen. Ob eine Übersetzung nötig ist, sagt dir deine Behörde.

Was kostet der Führerschein-Umtausch insgesamt?

Nach der GebOSt kostet die Prüfung des Antrags 5,10 Euro, die Erteilung ohne Prüfung bei einem Führerschein aus der EU, dem EWR oder einem Anlage-11-Staat 28,10 Euro. Dazu kommen Auslagen. Musst du Prüfungen ablegen, betragen die Gebühren für die Theorieprüfung am PC 21,00 Euro und für die Fahrprüfung Klasse B 109,10 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

Ab wann sollte man den Termin bei der Führerscheinstelle buchen?

So früh wie möglich, nachdem du deinen Wohnsitz in Deutschland begründet hast: Die 6 Monate laufen ab diesem Zeitpunkt, nicht ab der Einreise. Wer Prüfungen ablegen muss, sollte gleichzeitig mit der Vorbereitung auf die Theorie beginnen, damit die Frist nicht abläuft, bevor der deutsche Führerschein fertig ist.

Quellen

Zuletzt geprüft: 20.10.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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