Termin bei der Ausländerbehörde: Buchung, Unterlagen und was tun wenn keiner frei ist

- Wie man einen Termin bekommt, legt jede Ausländerbehörde selbst fest: Online-Buchung, Kontaktformular, E-Mail oder Post. Den Weg findest du nur auf der offiziellen Seite deiner Stadt oder deines Kreises. Berlin hat die Online-Buchung abgeschaltet, Termine gibt es dort über ein Kontaktformular.
- Wichtiger als der Termin ist der Antrag vor Ablauf: Dann gilt dein bisheriger Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung fort, mit seinen Erlaubnissen, auch zur Arbeit. Darüber stellt die Behörde eine Fiktionsbescheinigung aus (13 €).
- Mitbringen: Reisepass, aktueller Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, ausgefülltes Antragsformular und Unterlagen zum Anliegen. Das Passfoto für den elektronischen Aufenthaltstitel wird nur noch digital angenommen.
- §24-Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Staatsangehöriger, die am 1. Februar 2026 gültig waren, gelten ohne Verlängerungstermin bis zum 4. März 2027 fort.
Einen Termin bei der Ausländerbehörde bekommst du auf dem Weg, den deine Behörde vorgibt: online, per Kontaktformular, E-Mail oder Post. Noch wichtiger als der Termin ist der Antrag vor Ablauf deines Aufenthaltstitels. Hier: wie du den richtigen Weg findest, was du mitbringst und was zu tun ist, wenn kein Termin frei ist.
Wie man einen Termin bei der Ausländerbehörde bekommt
Einen einheitlichen Weg für ganz Deutschland gibt es nicht. Jede Ausländerbehörde legt selbst fest, wie sie Termine vergibt. Auch die Namen unterscheiden sich: Ausländerbehörde, Ausländeramt, Amt für Migration oder in Berlin Landesamt für Einwanderung (LEA). Zuständig ist die Behörde deines Wohnorts, in Landkreisen oft die Ausländerbehörde beim Landratsamt.
Gib „[Stadt oder Landkreis] Ausländerbehörde Termin“ in die Suchmaschine ein und öffne nur die offizielle Seite der Stadt oder des Kreises. Der Termin selbst kostet bei der Behörde nichts. Angebote, die Termine gegen Geld verkaufen, sind kein offizieller Weg: Berlin hat seine Online-Terminbuchung dauerhaft abgeschaltet, weil Anbieter dort Termine abgegriffen und weiterverkauft hatten.
Auf der Seite der Behörde wählst du dein Anliegen, zum Beispiel Verlängerung, neuer Aufenthaltstitel oder Wechsel des Aufenthaltszwecks.
Für Ukrainerinnen und Ukrainer mit §24: Aufenthaltserlaubnisse nach §24 Abs. 1 AufenthG, die am 1. Februar 2026 gültig waren, gelten samt Auflagen bis zum 4. März 2027 fort, ohne Verlängerung im Einzelfall (§2 UkraineAufenthFGV; für Staatsangehörige anderer Länder gelten Zusatzbedingungen). Der vorübergehende Schutz selbst ist auf EU-Ebene bis 4. März 2028 verlängert (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1912), eine deutsche Regelung zur automatischen Fortgeltung bis 2028 gibt es noch nicht. Für eine reine Verlängerung brauchst du dann keinen Termin. Einen Termin brauchst du zum Beispiel, wenn du in einen anderen Aufenthaltstitel wechselst. Was §24 konkret bedeutet, erklärt der Artikel §24 und Ausbildung: lohnt sich der Wechsel zu §16a?.
So vergeben große Städte Termine: Beispiele
Die Wege unterscheiden sich stark. Vier Beispiele, geprüft am 12.10.2026 auf den offiziellen Seiten:
| Stadt | Behörde | Wie man einen Termin bekommt |
|---|---|---|
| Berlin | Landesamt für Einwanderung (LEA) | Online-Antrag oder Terminanfrage über das Kontaktformular; die frühere Online-Terminbuchung (OTV) ist abgeschaltet. berlin.de/einwanderung |
| Köln | Ausländeramt | Termin schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post; Vorsprache nur mit Termin und Einladungsschreiben. stadt-koeln.de |
| Hamburg | Amt für Migration | Infos und Online-Dienste auf der Seite des Amts; seit 24.07.2026 freitags kein Publikumsverkehr. hamburg.de |
| Düsseldorf | Ausländerbehörde | Infos und Kontakt auf der Seite der Stadt. duesseldorf.de |
| Kleinere Orte | Ausländerbehörde der Stadt oder des Kreises | Seite der Stadt oder des Landratsamts |
Regeln und Seiten ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Seite deiner Behörde.
Was man zum Termin bei der Ausländerbehörde mitbringen sollte
Die verbindliche Liste nennt deine Behörde. In Berlin steht sie zum Beispiel in der Einladung zum Termin, zusammen mit den Gebühren. Häufig gehören dazu:
- Gültiger Reisepass im Original.
- Aktueller Aufenthaltstitel oder ein anderes Dokument zu deinem Status.
- Meldebescheinigung.
- Ausgefülltes Antragsformular deiner Behörde, wenn sie eines vorgibt.
- Unterlagen zum Anliegen: Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, Einkommensnachweise, Heirats- oder Geburtsurkunde.
Passfoto nur noch digital. Seit dem 1. Mai 2025 werden biometrische Fotos für Aufenthaltsdokumente nur noch angenommen, wenn ein Fotostudio sie auf einem gesicherten Weg elektronisch an die Behörde übermittelt oder die Behörde sie selbst aufnimmt (§60 Abs. 2 AufenthV mit §6 Abs. 2 PassG). Ein ausgedrucktes Foto reicht dafür nicht mehr. Frag vorher, welchen Weg deine Behörde anbietet. Ab 6 Jahren werden für den elektronischen Aufenthaltstitel außerdem Fingerabdrücke erfasst (§78 AufenthG).
Wer eine Ausbildung macht und einen Aufenthaltstitel nach §16a AufenthG beantragt oder verlängert, nimmt den Ausbildungsvertrag mit. Den Weg nach der Ausbildung erklärt der Artikel Aufenthaltserlaubnis nach der Ausbildung: §18a, §9 und der Weg zur Niederlassungserlaubnis.
Wann beantragen: Der Antrag zählt, nicht der Termin
Eine feste Wochenzahl nennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist, dass du die Verlängerung oder einen anderen Titel vor Ablauf deines Aufenthaltstitels beantragst. Dann gilt der bisherige Titel ab seinem Ablauf bis zur Entscheidung der Behörde als fortbestehend (§81 Abs. 4 AufenthG), mit denselben Auflagen. Wer arbeiten durfte, darf also weiter arbeiten. Für ein Schengen-Visum gilt das nicht.
Über diese Wirkung stellt die Behörde eine Fiktionsbescheinigung aus (§81 Abs. 5 AufenthG), die Gebühr beträgt 13 € (§47 Abs. 1 Nr. 8 AufenthV).
Zu spät beantragt? Dann gibt es keine automatische Fortgeltung. Die Behörde kann sie nur anordnen, um eine unbillige Härte zu vermeiden (§81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG). Lass es nicht so weit kommen.
Eigene Empfehlungen zu Fristen geben die Behörden selbst. Beispiel Berlin: Verlängert wird in der Regel frühestens 8 Wochen vor Ablauf, der Termin sollte möglichst 4 bis 6 Wochen vor Ablauf liegen. War dein Titel am Tag der Terminanfrage noch gültig, gilt er in Berlin bis zum reservierten Termin fort, auch mit der Erlaubnis zu arbeiten.
Was tun, wenn keine Termine frei sind
- Antrag trotzdem vor Ablauf stellen. Ist kein Termin frei, stell den Antrag auf dem Weg, den deine Behörde anbietet: Online-Antrag, Kontaktformular oder E-Mail. Heb den Nachweis über den Eingang auf.
- Regelmäßig nachschauen. Wo es eine Online-Buchung gibt, werden abgesagte Termine wieder frei, deshalb lohnt sich der Blick öfter.
- Notfall mit Nachweisen begründen. Ob ein Notfall vorliegt, prüft die Behörde im Einzelfall. Berlin nennt als Beispiele eine dringende Reise in den nächsten vier Wochen mit Buchungsnachweis oder ein Schreiben des Arbeitgebers, dass ohne gültiges Dokument der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Dann hilft das LEA mit einer Fiktionsbescheinigung per Post oder einem zeitnahen Termin.
- Migrationsberatung nutzen. Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) ist kostenlos, vertraulich und in mehreren Sprachen möglich, vor Ort oder online über mbeon.
Kann man ohne Termin zur Behörde kommen
Das regelt jede Behörde selbst. In Berlin sind Vorsprachen ohne Termin grundsätzlich nicht möglich. In Köln gibt es Vorsprachen nur mit Termin und Einladungsschreiben, daneben aber den Infopoint, eine offene Anlaufstelle ohne Termin. Ob deine Behörde offene Sprechzeiten hat, steht auf ihrer Seite.
Braucht man eine Vollmacht, wenn jemand anderes hingeht
Ja, wenn die Behörde sie verlangt. Im Verwaltungsverfahren darfst du dich vertreten lassen, die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht auf Verlangen schriftlich nachweisen (§14 Abs. 1 VwVfG). Sinnvoll sind diese Angaben:
- Name und Geburtsdatum der vertretenen Person
- Name der bevollmächtigten Person
- Anliegen
- Datum und Unterschrift
Eine Vollmacht ersetzt nicht alles: Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel gibst du persönlich ab. Welche Form deine Behörde für die Vollmacht verlangt, steht auf ihrer Seite.
FAQ
Was kostet ein Termin bei der Ausländerbehörde?
Der Termin selbst kostet nichts. Gebühren fallen für die Amtshandlung an (§§44 ff. AufenthV): Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis 100 €, Verlängerung 93 € (für bis zu drei Monate 96 €), Wechsel des Aufenthaltszwecks 98 €, Niederlassungserlaubnis in der Regel 113 €, Fiktionsbescheinigung 13 €. Einige Gruppen sind befreit, zum Beispiel anerkannte Flüchtlinge (§52 AufenthV).
Was muss ich zum Termin mitbringen?
Reisepass, aktuellen Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, ausgefülltes Antragsformular und Unterlagen zum Anliegen. Das Passfoto für den elektronischen Aufenthaltstitel wird nur noch digital angenommen: vom Fotostudio übermittelt oder bei der Behörde aufgenommen. Die verbindliche Liste nennt deine Behörde, in Berlin steht sie in der Termineinladung.
Was tun, wenn keine Termine frei sind?
Den Antrag trotzdem vor Ablauf stellen, auf dem Weg, den deine Behörde anbietet, und den Eingang belegen. Dann gilt dein Titel bis zur Entscheidung fort (§81 Abs. 4 AufenthG). Bei einem echten Notfall die Dringlichkeit mit Nachweisen begründen, zum Beispiel mit einer Reisebuchung oder einem Schreiben des Arbeitgebers.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Eine Bescheinigung über die Wirkung deines Antrags (§81 Abs. 5 AufenthG). Wurde der Antrag vor Ablauf gestellt, gilt der bisherige Titel mit seinen Auflagen fort, also auch die Erlaubnis zu arbeiten. Die Gebühr beträgt 13 €. Details im Artikel Fiktionsbescheinigung: Was sie bedeutet und was du darfst.
Muss ich meine §24-Aufenthaltserlaubnis verlängern?
Nicht, wenn sie am 1. Februar 2026 gültig war: Dann gilt sie samt Auflagen bis zum 4. März 2027 fort (§2 UkraineAufenthFGV). Der vorübergehende Schutz selbst ist auf EU-Ebene bis 4. März 2028 verlängert (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1912), eine deutsche Regelung zur automatischen Fortgeltung bis 2028 gibt es noch nicht. Einen Termin brauchst du zum Beispiel für den Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel.
Gibt es die Seiten der Behörden auch in anderen Sprachen?
Das hängt von der Stadt ab, Berlin hat zum Beispiel eine englische Version. Hilfe in mehreren Sprachen gibt die kostenlose Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE), auch online über mbeon.
Quellen
- §81 AufenthG (Beantragung des Aufenthaltstitels, Fiktionswirkung) · §24 AufenthG (vorübergehender Schutz) · §78 AufenthG (elektronischer Aufenthaltstitel)
- §2 UkraineAufenthFGV (Fortgeltung der §24-Aufenthaltserlaubnisse bis 4.3.2027)
- §44 AufenthV · §45 AufenthV · §47 AufenthV · §52 AufenthV (Gebühren, Befreiungen) · §60 AufenthV (Lichtbild)
- §14 VwVfG (Bevollmächtigte)
- Landesamt für Einwanderung Berlin: Termin vereinbaren · LEA Berlin: digitale Fotos für Aufenthaltsdokumente
- Stadt Köln: Ausländeramt · Hamburg: Amt für Migration · Düsseldorf: Ausländerbehörde
- mbeon: Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte
Zuletzt geprüft: 12.10.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.