Integrationskurs (BAMF): Ablauf, Antrag und Kosten

- Der Standardkurs umfasst 700 Unterrichtseinheiten: 600 Sprache (Ziel B1) und 100 Orientierungskurs. Am Ende stehen zwei Prüfungen: DTZ und Test „Leben in Deutschland".
- Der Kostenbeitrag beträgt 2,29 € pro Unterrichtsstunde, für den allgemeinen Kurs also 1.603 €. Wer Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, AsylbLG-Leistungen oder Arbeitslosengeld bezieht, wird auf Antrag befreit. Für §24 AufenthG gelten dieselben Regeln.
- Ohne gesetzlichen Anspruch, zum Beispiel mit §24 AufenthG, stellt man beim BAMF einen Antrag auf Zulassung. Danach sucht man über BAMF-NAvI einen Kursträger und meldet sich dort an.
- Der erfolgreiche Abschluss wird bei einem Antrag auf Niederlassungserlaubnis nach §9 AufenthG berücksichtigt. Eine offene Verpflichtung kann die Verlängerung des Aufenthaltstitels erschweren.
Wer verpflichtet ist und wer freiwillig teilnimmt
Der Integrationskurs in Deutschland besteht aus einem Sprachmodul bis Niveau B1 sowie einem 100-stündigen Orientierungskurs über die Grundlagen der deutschen Gesellschaft. Organisiert wird das Ganze vom BAMF über Kursträger im ganzen Land.
Die Verpflichtung zur Teilnahme wird von der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter ausgesprochen. Betroffen sind vor allem Neuzugewanderte mit Aufenthaltstitel, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, sowie Beziehende von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) mit einer Aufforderung vom Jobcenter.
Ukrainerinnen und Ukrainer mit vorübergehendem Schutz nach §24 AufenthG haben keinen gesetzlichen Anspruch auf den Kurs. Sie können aber nach §44 Abs. 4 AufenthG im Rahmen verfügbarer Kursplätze zugelassen werden, den Antrag stellt man beim BAMF. Wer verpflichtet wird, zum Beispiel vom Jobcenter, und die Teilnahme ablehnt, dem wird das vermerkt. Das kann sich negativ auf die Verlängerung des Aufenthaltstitels auswirken.
Kursformate im Überblick
Nicht jeder Kursträger bietet alle Formate an. Welche Variante am eigenen Wohnort verfügbar ist, klärt man am besten direkt bei der Anmeldung. Der Standardkurs umfasst 700 Unterrichtseinheiten: 600 davon entfallen auf Sprache, 100 auf den Orientierungsteil.
| Format | Umfang (UE) | Geeignet für |
|---|---|---|
| Allgemeiner Kurs | 700 | Die meisten Teilnehmenden |
| Intensivkurs | 500 | Schnelle Lernende |
| Alphabetisierungskurs | 1000 | Personen ohne Lese- und Schreibkenntnisse in der Muttersprache |
| Zweitschriftlernerkurs | bis 1000 | Personen, die in einem anderen Schriftsystem lesen und schreiben |
Wer keine Vorkenntnisse im Lesen und Schreiben mitbringt, kann vom Kursträger in einen Alphabetisierungskurs verwiesen werden. Für schnelle Lernende gibt es den verkürzten Intensivkurs mit 500 Unterrichtseinheiten.
Wie lange dauert der Integrationskurs?
Die Dauer hängt vom Stundenplan des Kursträgers ab. Grundsätzlich wird der Integrationskurs in Vollzeit besucht. Teilzeitkurse, auch nachmittags oder abends, sind laut BAMF für Ausnahmefälle gedacht, zum Beispiel bei Berufstätigkeit, und dauern entsprechend länger.
Wer einen Alphabetisierungskurs vollständig besucht und das Stundenkontingent ausgeschöpft hat, kann auf Antrag einmalig bis zu 300 Unterrichtseinheiten des Sprachkurses wiederholen. Vor Kursbeginn macht der Kursträger einen Einstufungstest und legt fest, mit welchem Kursabschnitt man beginnt.
Was kostet der Integrationskurs?
Der Kostenbeitrag liegt bei 2,29 € pro Unterrichtsstunde (BAMF, Stand 01.07.2026; wer sich vor dem 01.08.2022 angemeldet hat, zahlt 2,20 €). Der allgemeine Kurs mit 700 Stunden kostet damit 1.603 €, ein Kurs mit 1.000 Stunden 2.290 €. Gezahlt wird pro Kursabschnitt von 100 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen befreit das BAMF auf Antrag vom Beitrag.
| Situation | Beitrag | Erforderliche Nachweise |
|---|---|---|
| Selbstzahlende, allgemeiner Kurs | 2,29 € pro Stunde (1.603 €) | Keine |
| Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld / Sozialhilfe / AsylbLG / Arbeitslosengeld | Befreiung auf Antrag | Aktueller Leistungsbescheid |
| Beschäftigte mit geringem Bruttoentgelt | Befreiung auf Antrag | Entgeltnachweis, Grenzen im Antragsformular des BAMF |
| §24 AufenthG (vorübergehender Schutz) | Wie alle: 2,29 € pro Stunde oder Befreiung | Zulassung durch das BAMF |
Anmeldung in 5 Schritten
Wer eine Verpflichtungsbescheinigung erhalten hat, sollte nicht lange warten. Die Frist auf dem Dokument ist verbindlich. Für alle anderen gilt: je früher die Anmeldung, desto mehr Auswahl beim Stundenplan.
- Berechtigung klären. Mit Anspruch oder Verpflichtung stellt die Ausländerbehörde den Berechtigungsschein aus, wer Grundsicherungsgeld bezieht, kann auch vom Jobcenter zugelassen werden. Ohne Anspruch, zum Beispiel mit §24 AufenthG, stellt man beim BAMF einen Antrag auf Zulassung, auch online.
- Kursträger über BAMF-NAvI suchen. Das Auskunftssystem des BAMF zeigt Integrationskursträger in der Nähe. Eine Liste geben auch die Ausländerbehörde und Migrationsberatungsstellen.
- Beim Kursträger anmelden. Den Berechtigungsschein abgeben, Reisepass und Aufenthaltstitel mitbringen. Der Kursträger hilft bei der Kurswahl und sagt, wann der nächste Kurs beginnt.
- Verpflichtungsfrist sofort prüfen. Wer eine Verpflichtungsbescheinigung erhalten hat, sollte das Datum auf dem Dokument sofort kontrollieren. Die Frist ist verbindlich, langes Warten ist nicht ratsam.
- Kurs absolvieren und Prüfungen ablegen. Am Ende des Sprachmoduls folgt der DTZ, nach Abschluss des gesamten Kurses der Test „Leben in Deutschland". Beide Ergebnisse zusammen ergeben das Zertifikat Integrationskurs.
Abschlussprüfungen DTZ und „Leben in Deutschland"
Am Ende des Integrationskurses stehen zwei separate Prüfungen. Der DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) testet Sprachkenntnisse auf den Niveaustufen A2 bis B1 in den Bereichen Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Der Test „Leben in Deutschland" besteht aus 33 Fragen zu rechtlichen Grundlagen, Geschichte und Werten der deutschen Gesellschaft.
Im DTZ bescheinigt das Zertifikat B1 oder A2, unter A2 gibt es nur eine Mitteilung zum Ergebnis. Der Test „Leben in Deutschland" ist ab 15 richtigen Antworten bestanden. Eine einmalige kostenlose Wiederholung der Sprachprüfung samt bis zu 300 Unterrichtseinheiten gibt es laut BAMF nach vollständiger Teilnahme an einem Alphabetisierungskurs.
Der erfolgreiche Abschluss des Integrationskurses wird bei einem Antrag auf Niederlassungserlaubnis nach §9 AufenthG berücksichtigt. Wer kein Zertifikat vorweisen kann oder eine offene Verpflichtung hat, hat schlechtere Chancen auf eine Bewilligung. Alles zur Niederlassungserlaubnis und den verschiedenen Paragraphen liest du im Artikel Aufenthaltserlaubnis nach der Ausbildung: §18a, §9 und der Weg zur Niederlassungserlaubnis.
FAQ
Für wen ist der Integrationskurs kostenlos?
Wer Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem AsylbLG oder Arbeitslosengeld bezieht, wird auf Antrag beim BAMF vom Kostenbeitrag befreit. Das gilt auch für Beschäftigte mit geringem Bruttoentgelt und für Härtefälle. Für Menschen mit §24 AufenthG gelten dieselben Regeln, eine eigene Befreiung allein wegen §24 gibt es nicht.
Wie lange dauert der Standardkurs?
Der Standardkurs umfasst 700 Unterrichtseinheiten: 600 Sprache und 100 Orientierung. Wie viele Monate das sind, hängt vom Stundenplan ab. Grundsätzlich wird der Kurs in Vollzeit besucht, Teilzeitkurse sind für Ausnahmefälle wie Berufstätigkeit gedacht und dauern länger.
Wann bekommt man den Kostenbeitrag zurückerstattet?
Wer den Abschlusstest (DTZ auf B1 und Test „Leben in Deutschland") innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung besteht, bei speziellen Kursen innerhalb von drei Jahren, kann beim BAMF die Erstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragen.
Kann man den Integrationskurs online absolvieren?
Einige Kursträger bieten hybride oder vollständig digitale Formate an. Wer verpflichtet ist, sollte das vorab mit der Ausländerbehörde abstimmen, da nicht alle Formate als Erfüllung der Verpflichtung anerkannt werden.
Kann man vom Kurs befreit werden, wenn man bereits Deutsch spricht?
Wer ein anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau B1 vorweisen kann (Goethe, telc, ÖSD), kann bei der Ausländerbehörde eine Befreiung von der Verpflichtung beantragen. Das geschieht nicht automatisch, sondern muss mit dem entsprechenden Dokument persönlich beantragt werden.
Welchen Einfluss hat der Integrationskurs auf die Niederlassungserlaubnis?
Der erfolgreiche Abschluss wird bei einem Antrag auf Niederlassungserlaubnis nach §9 AufenthG berücksichtigt. Wer kein Zertifikat vorweisen kann oder eine offene Verpflichtung hat, hat schlechtere Chancen auf eine Bewilligung.
Quellen
- BAMF: Inhalt und Ablauf des Integrationskurses · BAMF: Teilnahme und Kosten (Stand 01.07.2026)
- BAMF: Abschlussprüfung mit Zertifikat · BAMF-NAvI: Kursträger in der Nähe
- §44 AufenthG (Berechtigung zur Teilnahme) · §9 IntV (Kostenbeitrag)
- §24 AufenthG (vorübergehender Schutz) · §9 AufenthG (Niederlassungserlaubnis)
Zuletzt geprüft: 06.10.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.