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Ausbildungsvergütung 2026: Gehälter nach Beruf im Überblick

Gehaltsabrechnung und Euroscheine auf einem Schreibtisch: Ausbildungsvergütung 2026 im Überblick
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724 €
gesetzliches Minimum im 1. Ausbildungsjahr (Beginn 2026)
1.209 €
Tarifdurchschnitt über die gesamte Ausbildung (BIBB, 01.10.2025)
1.463 €
höchster Tarifdurchschnitt: Milchtechnologe/-in
727 €
niedrigster Tarifdurchschnitt: Friseur/-in
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Mindestausbildungsvergütung für einen Ausbildungsbeginn 2026 beträgt 724 € im 1., 854 € im 2., 977 € im 3. und 1.014 € im 4. Ausbildungsjahr (§ 17 BBiG). Sie gilt für duale Ausbildungen nach BBiG und HwO.
  • Nach Tarif wird mehr gezahlt: im Durchschnitt 1.209 € im Monat über die gesamte Ausbildung (BIBB, Stand 01.10.2025).
  • Die höchsten Tarifdurchschnitte: Milchtechnologe/-in (1.463 €), Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (1.404 €), Bankkaufmann/-frau (1.388 €). Der niedrigste: Friseur/-in (727 €).
  • Die Vergütung muss mit fortschreitender Ausbildung steigen, mindestens jährlich (§ 17 Abs. 1 BBiG). Vom Brutto gehen Sozialversicherungsbeiträge ab.

Was ist die Ausbildungsvergütung und was unterscheidet sie von einem Stipendium?

Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Vergütung, die der Betrieb dem Azubi zahlt. Sie ist kein Stipendium und keine Förderleistung. § 17 Abs. 1 BBiG verpflichtet Ausbildende, eine angemessene Vergütung zu gewähren. Bleibt die Zahlung aus, kann der Azubi sie einfordern.

Die Höhe der Vergütung muss in der Vertragsniederschrift stehen (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 BBiG). Außerdem schreibt das Gesetz vor: Die Vergütung steigt mit fortschreitender Ausbildung, mindestens jährlich (§ 17 Abs. 1 BBiG). Darum bitten musst du nicht. Was sonst in den Vertrag gehört, erklärt der Artikel Ausbildungsvertrag: Inhalt, Unterschrift und Kündigung. Wie die Ausbildung für Ausländer funktioniert, steht im Hauptguide Ausbildung in Deutschland für Ausländer 2026.

Mindestausbildungsvergütung 2026 im Überblick

Die Mindestausbildungsvergütung gibt es seit 2020, seit 2024 wird sie jedes Jahr fortgeschrieben (§ 17 Abs. 2 BBiG). Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Ausbildung beginnt. Der Betrag gilt für diesen Vertrag während der gesamten Ausbildung.

AusbildungsjahrBeginn 2026Beginn 2025
1. Jahr724 €682 €
2. Jahr854 €805 €
3. Jahr977 €921 €
4. Jahr1.014 €955 €

Quelle: BBiMindVergFBek 2026 und BBiMindVergFBek 2025. Ein Vertrag mit Beginn 2025 läuft während der gesamten Ausbildung nach der rechten Spalte. Ein automatischer Wechsel auf die Sätze von 2026 findet nicht statt.

Wichtig: Tarifvertrag Ist der Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden, gilt die tarifliche Vergütung auch dann als angemessen, wenn sie unter der Mindestvergütung liegt (§ 17 Abs. 3 BBiG). Ein Betrieb ohne Tarifbindung darf die Mindestvergütung nicht unterschreiten und den für seine Branche und Region geltenden Tarif in der Regel um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten (§ 17 Abs. 4 BBiG).

Was verschiedene Berufe zahlen: Tarifdaten des BIBB

Das BIBB wertet jedes Jahr die tariflichen Ausbildungsvergütungen aus. Die aktuellen Daten zum Stand 01.10.2025: im Durchschnitt aller Berufe 1.117 € im 1., 1.201 € im 2., 1.297 € im 3. und 1.339 € im 4. Ausbildungsjahr. Über die gesamte Ausbildung sind das durchschnittlich 1.209 € im Monat, 6,7 Prozent mehr als im Vorjahr.

BerufBereich1. JahrDurchschnitt gesamt
Milchtechnologe/-technologinLw1.345 €1.463 €
Kaufmann/-frau für Versicherungen und FinanzanlagenIH1.336 €1.404 €
Bankkaufmann/-frauIH1.333 €1.388 €
Anlagenmechaniker/-inIH1.270 €1.381 €
Elektroniker/-in für BetriebstechnikIH1.227 €1.335 €
Kraftfahrzeugmechatroniker/-inIH1.202 €1.311 €
Kraftfahrzeugmechatroniker/-inHw1.090 €1.174 €
Fachinformatiker/-inIH1.211 €1.281 €
Industriekaufmann/-frauIH1.195 €1.275 €
Fachkraft für LagerlogistikIH1.171 €1.251 €
Kaufmann/-frau für BüromanagementIH1.161 €1.248 €
Kaufmann/-frau im EinzelhandelIH1.087 €1.226 €
Koch/KöchinIH1.120 €1.223 €
Medizinische/-r Fachangestellte/-rFB1.023 €1.117 €
Bäcker/-inHw1.021 €1.106 €
Tischler/-inHw827 €981 €
Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-rFB874 €925 €
Friseur/-inHw623 €727 €

Quelle: BIBB, Gesamtübersicht 2025 nach Berufen, durchschnittliche tarifliche Vergütung in Deutschland zum Stand 01.10.2025, brutto im Monat. Bereich: IH Industrie und Handel, Hw Handwerk, FB Freie Berufe, Lw Landwirtschaft. Das sind Tarifdurchschnitte: Ein einzelner Betrieb kann mehr oder weniger zahlen.

Wer am meisten und wer am wenigsten zahlt. Die höchsten Tarifdurchschnitte: Milchtechnologe/-in (1.463 €), Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (1.404 €), Milchwirtschaftliche/-r Laborant/-in (1.403 €), Bankkaufmann/-frau (1.388 €) und Anlagenmechaniker/-in (1.381 €). Die niedrigsten: Friseur/-in (727 €), Tourismuskaufmann/-frau (918 €), Raumausstatter/-in (922 €), Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r (925 €) und Bauzeichner/-in (942 €). Banken und Versicherungen liegen also tatsächlich vorn, die Pharmabranche nicht: PKA in der Apotheke gehören zu den Schlusslichtern, Pharmakant/-in in der Industrie (1.251 €) liegt nahe am Durchschnitt.

Manche Berufe fehlen in der Datenbank. Für Steuerfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangestellte gibt es keine Tarifverträge, Pflegeberufe und andere Ausbildungen außerhalb von BBiG und HwO wertet das BIBB nicht aus. Zur Pflege gibt es einen eigenen Guide: Pflegefachmann und Pflegefachfrau: Gehalt 2026.

Wovon der tatsächliche Betrag abhängt

  • Branche und Tarifvertrag. Tarifverträge werden für Branchen und Regionen abgeschlossen, nicht für einzelne Berufe. Derselbe Beruf wird deshalb je nach Branche unterschiedlich vergütet (BIBB). In Industrie und Handel liegt der Tarifdurchschnitt 2025 über dem Handwerk: 1.270 € gegenüber 1.091 € im Westen, 1.232 € gegenüber 1.110 € im Osten.
  • West oder Ost. Im Durchschnitt gibt es kaum einen Unterschied: 1.208 € in Westdeutschland, 1.213 € in Ostdeutschland (BIBB, 2025). In einzelnen Berufen können regionale Tarife abweichen.
  • Mit oder ohne Tarifbindung. Für tarifgebundene Betriebe ist der Tarifsatz ein verbindlicher Mindestbetrag, übertarifliche Zuschläge sind möglich. Ohne Tarifbindung gelten die Mindestvergütung und die Grenze von höchstens 20 Prozent unter dem Branchentarif (§ 17 Abs. 4 BBiG).
  • Ausbildungsjahr. Die Vergütung steigt mindestens jährlich (§ 17 Abs. 1 BBiG). Um wie viel, steht im Vertrag.

Welcher Tarif bei deinem Betrieb gilt, siehst du im Vertrag: Ein allgemeiner Hinweis auf die anzuwendenden Tarifverträge gehört zwingend hinein (§ 11 Abs. 1 Nr. 11 BBiG). Mehr zu einzelnen Berufen: Industriekaufmann, Kfz-Mechatroniker, Friseur.

Was vom Azubi-Gehalt abgezogen wird

Die Ausbildungsvergütung ist ein Bruttobetrag. Davon gehen Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung ab. Einen Teil trägt der Azubi, einen Teil der Betrieb.

Geringverdienergrenze für Azubis: Liegt die Vergütung bei höchstens 325 € im Monat, trägt der Betrieb den gesamten Sozialversicherungsbeitrag allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV). Die Mindestvergütung 2026 liegt darüber, bei voller Vergütung zahlt der Azubi also seinen Anteil. Der Übergangsbereich (Midijob) gilt für Azubis nicht (§ 20 Abs. 2a SGB IV).

Lohnsteuer fällt an, wenn das Jahreseinkommen (Ausbildungsvergütung und gegebenenfalls sonstige Einkünfte) den Grundfreibetrag übersteigt (BIBB). Einen Nettobetrag nennen wir hier nicht: Er hängt von Krankenkasse, Steuerklasse und weiteren Einkünften ab. Eine Rechnung mit Beispielen steht im Artikel Ausbildungsgehalt 2026: Wie viel bleibt wirklich übrig, dein eigenes Netto rechnet der Azubi-Gehalt-Rechner 2026 aus.

FAQ

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?

Für einen Ausbildungsbeginn 2026 gilt: 724 € im 1., 854 € im 2., 977 € im 3. und 1.014 € im 4. Ausbildungsjahr (§ 17 Abs. 2 BBiG, BBiMindVergFBek 2026). Für einen Beginn 2025 sind es 682 € im 1. Jahr.

Wie viel verdienen Azubis im Durchschnitt?

Laut BIBB lag die tarifliche Ausbildungsvergütung zum Stand 01.10.2025 im Durchschnitt bei 1.209 € im Monat über die gesamte Ausbildung, im 1. Ausbildungsjahr bei 1.117 €.

Steigt die Ausbildungsvergütung automatisch jedes Jahr?

Ja, das ist eine Pflicht des Betriebs: Nach § 17 Abs. 1 BBiG steigt die Vergütung mit fortschreitender Ausbildung, mindestens jährlich. Die Höhe steht im Vertrag (§ 11 BBiG).

Kann ein Arbeitgeber weniger als den gesetzlichen Mindestbetrag zahlen?

Nur wenn er an einen Tarifvertrag mit einem niedrigeren Satz gebunden ist (§ 17 Abs. 3 BBiG). Ohne Tarifbindung ist eine Vergütung unter dem Mindestbetrag nach dem Gesetz nicht angemessen (§ 17 Abs. 2 BBiG).

Welche Ausbildungsberufe zahlen am meisten?

Laut BIBB (Tarifdaten zum 01.10.2025) haben Milchtechnologe/-in (1.463 €), Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (1.404 €), Milchwirtschaftliche/-r Laborant/-in (1.403 €) und Bankkaufmann/-frau (1.388 €) die höchsten Durchschnitte. Am niedrigsten liegt Friseur/-in (727 €).

Was wird vom Azubi-Gehalt abgezogen?

Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Geringverdienergrenze: Bei höchstens 325 € im Monat trägt der Betrieb alle Beiträge allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV). Lohnsteuer fällt an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt.

Quellen

Zuletzt geprüft: 08.10.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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